Baby misshandelt: Eltern schuldig gesprochen

Die Eltern eines schwer misshandelten Babys, das deswegen eine Behinderung hat, sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden. Der Vater muss vier Jahre ins Gefängnis, die Mutter bekam ein halbes Jahr bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Angeklagt waren der 31-jährige Vater des Kindes und die 25-jährige Mutter, der Vater wurde während des Prozesses in Untersuchungshaft genommen. Er gilt als gewalttätig und soll schon vor vier Jahren in Linz einschlägig auffällig geworden sein. Die Anklage gegen den Vater wurde deshalb ausgeweitet.

Schwerste Verletzungen erlitten

Am dritten und letzten Verhandlungstag zählte Staatsanwalt Christian Pirker nochmals alle Verletzungen des Babys auf. Kimberley wurde am 1. März des Vorjahres mit damals drei Monaten schwerstens verletzt ins Krankenhaus gebracht - von ihrer Mutter, teilweise zu Fuß, teilweise mit dem Bus. Die Rettung rief die Frau nicht. Heute lebt das kleine Mädchen bei einer Pflegefamilie, hat eine schwere Sehbehinderung und wird sich auch nicht so entwickeln wie andere Kinder.

Eva Maria Sadila-Plank, die Sachverständige in diesem Fall, sagte am Freitag vor Gericht, das werde nicht mehr gut, das bleibe für immer. Sie sagte auch, was bereits andere Gutachter zuvor ausgesagt hatten: Solche Verletzungen, wie sie Kimberley erlitten habe, könnten nur von einer massiven Gewalteinwirkung stammen. So etwas sehe man ganz, ganz selten, sagte die Kinderärztin.

Eltern: Bruder schubste Baby

Die Eltern, die aus der Dominikanischen Republik stammen, blieben bei ihrer Aussage, der kleinere Bruder habe das Baby vom Bett gestoßen. Außerdem machten sie auch den Ärzten am Klinikum Klagenfurt den Vorwurf, diese seien dafür verantwortlich, dass Kimberley jetzt so schlecht sehen könne. Die Verteidiger der Eltern erklärten ihre Mandanten auch für nicht schuldig, weil nicht bewiesen sei, wer Kimberley diese schweren Verletzungen zugefügt hat.

„Massives Aggressionspotenzial“

Das Gericht, zwei Schöffen und Richterin Michaela Sanin, sahen das anders. In der Urteilsbegründung hieß es, dass nur die beiden Eltern als Täter infrage kämen, weil sich außer ihnen und den andern beiden Kleinkindern, einem vierjährigen Mädchen und einem eineinhalbjährigen Buben, niemand in der Wohnung befunden habe. Dass die Mutter dem Kind die schweren Verletzungen zugefügt hat, sei auszuschließen. Sie habe immer einen liebevollen und kompetenten Eindruck gemacht. Aus Sicht des Gerichts war es der Vater, der das Kind in einem erheblichen Affekt geschüttelt und gegen eine Fläche geschlagen habe. „Er weist ein massives Aggressionspotenzial auf“, sagte Sanin.

Kindesmutter geschlagen und eingeschüchtert

Nach der Verletzung der Tochter habe der Angeklagte seine Partnerin eingeschüchtert, sagte die Richterin. „Fest steht, dass die Kindesmutter in der Folge vom Angeklagten mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt wurde.“ Die Frau habe daraufhin falsche Angaben gemacht, um zu verschleiern, was passiert ist. Sie habe ihrem Partner ein Alibi verschafft und gesagt, er sei gar nicht in der Wohnung gewesen. Außerdem habe sie nicht die Rettung gerufen und das Baby erst Stunden später selbst ins Krankenhaus gebracht. „Ihre Strafe wurde im unteren Segment angesetzt, weil wir nicht wissen, wie massiv sie unter Druck gesetzt wurde“, so die Richterin.

Der Vater wurde nach der Verhandlung in Handschellen abgeführt, die Mutter brach in Tränen aus. Die Angeklagten wie auch der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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