Nach Felssturz: Burgherr freigesprochen

Der Besitzer der Burg Hochosterwitz, Karl Khevenhüller-Metsch, ist am Mittwoch am Bezirksgericht St. Veit vom Vorwurf der fahrlässig schweren Körperverletzung freigesprochen worden. 2012 hatte es einen Felssturz gegeben, mehrere Personen wurden verletzt.

Zu dem Felssturz kam es 2012 während eines Mittelalterfests. Unter den Opfern waren auch ein zehnjähriger Bub und ein 27-jähriger Mann, beide aus Oberösterreich. Das Kind war von Felsen im Gesicht getroffen worden und musste noch an Ort und Stelle intubiert werden. Beide verbrachten Wochen im Krankenhaus, lagen auch im künstlichen Tiefschlaf. Unmittelbarer Grund für den Felssturz dürften starke Regenfälle vor dem Fest gewesen sein.

Felssturz Burg Hochosterwitz

APA/Gert Eggenberger

Khevenhüller: Vorschriften eingehalten

Nun wurde Burgherr Karl Khevenhüller-Metsch vom Vorwurf der fahrlässig schweren Körperverletzung freigesprochen, bestätigte Justizsprecherin Ute Lambauer einen Bericht der „Kleinen Zeitung“. Es ging in dem Prozess vor allem um die Frage, ob die Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden waren. Khevenhüller-Metsch und mehrere Mitarbeiter sagten aus, dass sämtliche Vorschriften eingehalten worden seien. Der 160 Meter hohe Kalksteinfels östlich der Bezirksstadt St. Veit, auf dem die Burg erbaut ist, werde regelmäßig von der Bergrettung abgeklopft, loses Gestein werde entfernt.

Burg Hochosterwitz

Christophorus11

Kurz vor dem Felssturz hatte ein Privatgutachter die höchste Gefahrenstufe festgestellt. Allerdings hieß es in der Expertise, das regelmäßige Abklopfen der Felsen, wie es auch passiert war, reiche aus, langfristig müsse man aber Bearbeitungen durchführen. Die Staatsanwaltschaft sah im Handeln des Burgherren eine Fahrlässigkeit. Er hatte nämlich vor Gericht gesagt, dass es nach anhaltenden Regenfällen zu Steinschlag komme. Und an den Tagen vor dem Mittelalterfest hatte es geregnet.

Freispruch im Zweifel

Der Richter sprach Khevenhüller-Metsch dennoch im Zweifel frei, der Burgbesitzer habe darauf vertrauen dürfen, dass das Abklopfen der Felswände als Sicherheitsmaßnahme ausreiche. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Burg Hochosterwitz gilt als Wahrzeichen Kärntens und ist überdies ein beliebtes Ausflugsziel. Der Weg zur Burg hinauf, wo sich 2012 das Unglück ereignete, ist mittlerweile überdacht worden.

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