Verfassungsbeschwerde im Paradiso-Prozess

Im Paradiso-Prozess um faule Hypo-Kredite hat einer der Angeklagten, Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, nun Verfassungsbeschwerde eingebracht. Der Grund: Die Kosten für einen Privatgutachter werden vom Staat nicht bezahlt, für Striedinger ist dies gleichheitswidrig.

In dem Prozess geht es um faule Hypo-Kredite, wie den Kredit über 7,5 Millionen Euro für das Wiener Kunstprojekt Paradiso, betrieben von den Söhnen des Malers Ernst Fuchs. Striedinger muss sich gemeinsam mit sechs weiteren Angeklagten - darunter seine früheren Vorstandskollegen Wolfgang Kulterer und Gert Xander - wegen Untreue vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten.

Striedingers Rechtsvertreter Sebastian Lesigang beantragte nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Prüfung der in der Strafprozessordnung geregelten Verfahrenshilfe. Verfahrenshilfe steht einem Angeklagten zu, wenn dieser die Kosten seines Verteidigers nicht selbst zahlen kann. Striedinger, der sich offenbar keinen Wahlverteidiger leisten kann, bekam Verfahrenshilfe genehmigt, die Kosten seiner Rechtsvertretung trägt die Republik.

Privatgutachter vom Gericht abgelehnt

Striedingers Wunsch, ihm möge zusätzlich zu seinem Verfahrenshelfer ein Privatgutachter beigegeben werden, damit er mit diesem die Expertise des vom Gericht bestellten Sachverständigen erörtern kann, wurde vom Gericht allerdings abgewiesen. Begründung: Für die beantragte Kostenübernahme eines Privatgutachters gebe es keine gesetzliche Grundlage.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige war allerdings schon im Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig - eine in der Strafgerichtsbarkeit viel geübte Praxis, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken Gegenstand eines anhängigen Gesetzesprüfungsverfahren vor dem VfGH ist. Wegen dieser „Doppeltätigkeit“ des Sachverständigen wäre es nach Ansicht von Verteidiger Lesigang im Sinne eines fairen Verfahrens zwingend notwendig, dass Striedinger vor der für 10. April geplanten Erörterung des Gutachtens Gelegenheit erhält, das mit einem unabhängigen Sachverständigen aus dem Bank- und Kreditwesen zu erörtern.

Verteidiger: Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Striedinger sei mangels Vermögen und finanzieller Ressourcen nicht in der Lage, die Kosten für einen Privatgutachter aufzubringen. Dass das Gesetz in diesem Fall keine Grundlage für eine Kostenübernahme vorsieht, stellt nach Ansicht von Striedingers Rechtsbeistand eine Beschneidung der Verteidigerrechte und eine Schlechterstellung gegenüber Angeklagten dar, die sich Privatgutachter leisten können. Für Lesigang ist mit dieser Ungleichbehandlung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gegeben.

Am Donnerstag wurden die faulen Hypo-Kredite am Landesgericht Klagenfurt weiter verhandelt, diesmal geht es um den Kredit an die kroatische Firma Heli kompanija im Jahr 2004. Der Bank soll ein Schaden von 1,1 Mio. Euro entstanden sein - mehr dazu in Hypo: Kredit an kroatische Firma beschäftigt Gericht.

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