Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
Eingehobene Strafgelder müssen von Polizisten binnen eines Monats an die Bezirkshauptmannschaft überwiesen werden. Der angeklagte Beamte soll dieser Verpflichtung erst mit monatelanger Verspätung nachgekommen sein. Außerdem wurde dem Polizisten vorgeworfen, von einem Hausbesitzer 300 Euro Bargeld angenommen zu haben. Als Gegenleistung soll er das Haus bewacht haben, um einem Einbruch vorzubeugen.
Disziplinarverfahren folgt
Der 51-jährige Postenkommandant zeigte sich vor Gericht geständig. Aus „Schlamperei“ und „Überforderung“ habe er die Strafgelder nicht fristgerecht weitergegeben. Der 51-Jährige gab auch zu, 300 Euro von einem Hausbesitzer bekommen zu haben, damit die Polizei während eines Urlaubs auf das Anwesen schaut. Aber der Hausbesitzer habe das Geld aus Dankbarkeit überreicht, in einem Kuvert. Er habe nicht gewusst, dass in dem Kuvert Geld war, so der Angeklagte.
Das Urteil lautet auf fünf Monate bedingte Haft und 3.000 Euro Geldstrafe. Wie es mit der Karriere des Polizisten weitergeht, war vorerst offen. Auf das Strafverfahren folgt ein polizeiinternes Disziplinarverfahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.