UVP für Biomasseheizwerk wird geprüft

Der geplante Bau des Biomasseheizwerks im Osten von Klagenfurt könnte sich weiter verzögern. Das Ökobüro in Wien - ein Verein, der die Interessen mehrerer Umweltorganisationen vertritt - hat beim Land einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.

Richtig ernst genommen wurde der UVP-Antrag des Umweltvereins beim Land zuerst nicht. In einem Schreiben wurde dem Wiener Büro lediglich mitgeteilt, dass der Verein aus Sicht des Landes kein Recht zur Stellung eines derartigen Antrages besitze. Lediglich dem Naturschutzbeirat als Umweltanwalt stehe das zu. In Folge hat das Ökobüro beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Eine einmalige Entscheidung, die selbst die Juristen des Landes überrascht. Albert Kreiner, Leiter der Abteilung für Wirtschaftsrecht: „Österreichweit richtungsweisend und einzigartig hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass ein solcher Antrag auch durch die Umweltorganisation gestellt werden kann und deshalb ein Feststellungsverfahren durchzuführen ist.“

Land hat sechs Wochen Zeit für Entscheidung

Sechs Wochen hat das Land nun Zeit, zu entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Zeit, die den Projektwerbern Dietmar Riegler und Otto Zechmeister abzugehen droht. Im Oktober endet die Betriebsgenehmigung für das alte Fernheizwerk in der Innenstadt. Bis dorthin muss das neue Biomassewerk fertig gestellt sein. Zudem ist das Projekt bereits zwei Mal gewerberechtlich geprüft worden, beide Male haben die Behörden grünes Licht gegeben. Otto Zechmeister ortet in der Aktion eine weitere Protestmaßnahme der Kraftwerksgegner, darunter eine Bürgerinitiative und die Papierindustrie: "Überrascht sind wir nicht, weil das angekündigt war von den Gegnern. Angenehm ist es sicher nicht.“

Anrainer: Naturschutzrechtliche Prüfung fehlt

Von Beschwerdeführer Michael Wulz hieß es, dass es nun auch eine naturschutzrechtliche Prüfung des Magistrats geben werde, auch diese habe bauaufschiebende Wirkung. Es geht hier laut Wulz um eine Fledermausart, die Bechsteinfledermaus, für die eine Artenverträglichkeitsprüfung veranlasst werde. Wulz ist der Meinung, dass eine UVP erforderlich sei. Man werde auch eine Beschwerde einbringen, die Möglichkeit dazu bestehe bis 10. März.

Baubeginn für das Frühjahr geplant

Zechmeister will trotzdem an seinem Plan festhalten, und sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, im Frühjahr mit dem Bau beginnen.