Gläserner Skifahrer: Es wird auch fotografiert

Wer eine Skikarte kauft, wird registriert. Im Fall des schwer verletzten Kindes vom Samstag kann dadurch die fahrerflüchtige Unfallverursacherin ausgeforscht werden. Es werden bei den Liften auch Fotos gemacht und abgeglichen. Wie gläsern ist man als Wintersportler in Skigebieten wirklich?

Im Fall des kleinen Laurin zählten die Heiligenbluter Polizisten eins und eins zusammen und hatten auch ein bisschen Glück. Denn normalerweise bekommt man bei einer bar bezahlten Tageskarte nicht heraus, wer damit unterwegs ist. Aufgezeichnet werden die Fahrten, dies aber anonym. Bei dem Skiunfall in Heiligenblut war bald klar, dass die Fahrerin aus Slowenien kommen muss, weil ein ganzes Kontingent an Tageskarten gekauft wurde - mehr dazu in Skiunfall: Spur nach Slowenien.

Diese kriminalistische Arbeit sei datenschutzrechtlich kein Problem, sagte Herwig Höfferer von der Arbeiterkammer: „Da sehe ich keine Probleme, weil die Daten wohl im Auftrag der Staatsanwaltschaft herausgegeben werden müssen, weil es zu einem strafrechtlichen Tatbestand gekommen ist. Da darf die Polizei die Daten anfordern.“

Fotos bei Drehkreuzen

Wenn eine Tageskarte zum Beispiel mit Kredit- oder Bankomatkarte gekauft wurde, kann man auch den Karteneigentümer ausforschen. Wesentlich mehr Informationen werden bei Wochenkarten oder Saison-Skipässen gesammelt. Auf jeder Karte ist ein Foto automatisch gespeichert und wird in den großen Skigebieten bei den Liftstationen abgeglichen und bis Saisonende gespeichert. Wolfgang Löscher, Sprecher der Seilbahnwirtschaft: „Bei Saisonkarten kann das vorkommen. Bei kürzerfristigen Karten werden die Informationen automatisch gelöscht. Bei den modernen Zutrittssystemen gibt es Kameras, bei jedem Gang durch das Drehkreuz wird eine Aufnahme geschossen.“

Datenrechtliche Bedenken

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Beispiel beim Kauf eines Top-Skipasses, stimmt man der Überwachung und Speicherung auch der Fotos zu. Zu Kontrollzwecken und um Missbrauch zu verhindern, sowie zum Zweck der Kundenbetreuung, wie es in den Geschäftsbedingungen heißt.

Hier hat Konsumentenschützer Höffer Bedenken: „Da wird es schwierig, denn viele Konsumenten wissen gar nicht, dass sie fotografiert und die Daten gespeichert werden. Das ist oft nicht korrekt ausgewiesen, die Kameras sind auch nicht im Datenverarbeitungsregister gemeldet.“ Löscher zeigte sich bereit, in Zukunft verstärkt auf die Überwachung hinzuweisen. Man könne an den Kassen verstärkt informieren, sollte jemand unzufrieden sein.