Orthopädieschuhmacher für Tarif-Angleichung

Von einer existenzbedrohenden Situation in der Tarifregelung sprechen Kärntens Orthopädieschuhmacher. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern sind sie finanziell schlechter gestellt. Eine „Kärntner Lösung“ wird angestrebt.

Kärntenweit gibt es 13 Orthopädieschuhmacher, die Menschen mit schwerwiegenden Fußdeformitäten mit Maßschuhen und Einlagen versorgen. Ihre Tarife sind um vier Prozent niedriger als in Rest-Österreich. Der Grund dafür ist zum Teil „hausgemacht“: Seit Anfang dieses Jahres ist die bisher geltende Tarifregelung ausgelaufen. Eine Lösung des Problems ist noch nicht in Sicht.

Jahrelanger Konflikt um Tarife

Der Konflikt zwischen den Kärntner Vertretern der Orthopädieschuhmacher und deren eigener Bundesinnung, sowie dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger schwelt seit Jahren. Zwei Beschlüsse über die Tarifregelung trugen die Kärntner Standesvertreter bisher nicht mit, sagte Hans Stark, Berufszweigobmann der Orthopädieschuhmacher in Kärnten: „Im Rahmen der Budgetkonsolidierung der Krankenkassen wurde im Jahr 2010 - von unserer Bundeswirtschaftskammer und unserem Bundesinnungsmeister - ein Einsparungsmodell unterzeichnet. Es beinhaltet Tarifsenkungen bei den orthopädischen Maßschuhen auf fünf Jahre um insgesamt acht Prozent. Diese Vereinbarung wurde eigentlich nie rechtskonform unterzeichnet.“

2012 wurde diese Vereinbarung revidiert und ein neuer Beschluss gefasst, dem die Kärntner wieder nicht zustimmen - im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern. Somit galt für Kärnten die Tarifvereinbarung von 2010, die zwar nicht mitgetragen wurde, de facto aber zur Anwendung kam.

Tarifverfall: Kunden müssen oft dazuzahlen

Den damit verbundenen Ausfall beziffert Stark für seinen Klagenfurter Betrieb mit 400.000 Euro in den vergangenen fünf Jahren. Seit drei Jahren macht Stark keine Gewinne mehr. Der Tarifverfall sei augenscheinlich, so Stark: „Wir haben zum Beispiel im Jahr 2004 bei den Modelleinlagen einen Tarif von 133 Euro gehabt und haben heute einen Tarif von 80 Euro, sowie ein Zuzahlungsverbot. Diese Leistung ist von unseren Betrieben - ohne Zuzahlung - einfach nicht mehr zu erbringen. Die Betriebe werden dazu gedrängt, unrechtmäßig und nicht vertragskonform Zuzahlungen zu verlangen, um diese Leistungen überhaupt noch erbringen zu können.“ Das bedeute, dass der Kunde die Differenz berappen müsse.

Kritik an angeblicher Besserstellung von Technikern

Eine Rolle spielen auch die Orthopädietechniker, die ähnliche Tätigkeiten ausführen wie die Orthopädieschuhmacher, jedoch keine Schuhe fertigen. Sie seien seitens der Bundesinnung wesentlich besser gestellt als die Orthopädieschuhmacher, so Stark. Für die Zukunft setzt der Berufszweigobmann auf eine eigene Kärnten-Lösung mit der Wirtschaftskammer und der Kärntner Gebietskrankenkasse.