Streit um Wahlrecht für Prostituierte

In Hohenthurn (Bez. Villach-Land) steht eines der größten Bordelle Kärntens, ein „Wellnessclub“ mit 7.000 Quadratmetern. Vor allem Frauen aus Rumänien arbeiten dort. Nun ist ein Streit wegen ihres Wahlrechts bei den Gemeinderatswahlen entbrannt.

Die Amtsleiterin von Hohenthurn, Karin Martinz, bestätigte am Dienstag gegenüber dem ORF einen Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe). Im Dezember 2014 seien 30 Damen an dieser Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet gewesen, so Martinz. Nach der Kärntner Wahlordnung seien EU-Bürger wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis aufzunehmen. Damit seien sie wahlberechtigt, so Martinz.

„30 Stimmen sind ein Mandat“

Insgesamt sind 711 Bürger wahlberechtigt. Die örtliche SPÖ ficht nun die Wählerliste an. Der Chef der roten Ortspartei, Thomas Galle, befürchtet eine „massive Verschiebung der tatsächlichen politischen Verhältnisse, sollten diese Personen wirklich wählen“. 30 Stimmen entsprächen einem Mandat, sagte er zur APA. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Damen wissen, was sie da tun. Sie wissen ja gar nichts von der Gemeinde.“

Nur noch zwölf von 30 Frauen in Hohenthurn

Laut Bürgermeister Florian Tschinderle (ÖVP) seien inzwischen nur mehr zwölf der 30 Frauen in dem Bordell in Hohenthurn. Das bestätigte auch die Amtsleiterin. Er könne ihnen als EU-Bürger das Wahlrecht nicht verwehren. „Es gibt ein Gesetz.“ Es sei laut Tschinderle Diskriminierung, wenn er sage, jemand, der in dem Gewerbe tätig ist, habe kein Wahlrecht. Über den Antrag der SPÖ Hohenthurn entscheidet die Gemeindewahlbehörde in den kommenden Tagen.

Der Club macht nicht zum ersten Mal Schlagzeilen. Schon bei der Eröffnung gingen die Wogen hoch, unter anderem, weil die Betreiber mit einem Tag der offenen Tür Werbung für das Etablissement machten. Und auch, weil damals Bürgermeister Tschinderle der Einladung nachkam und sich persönlich ein Bild vom Club machte.

„Alle an einer Adresse gemeldet“

Am Dienstagnachmittag meldete sich Thomas Galle via Aussendung zu Wort. Demnach solle jeder, der wahlberechtigt sei, auch zur Wahl gehen. Es sei nur darum gegangen, dass die 30 Frauen an derselben Adresse ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten. Durch den Antrag bei der Wahlbehörde wollte man eine Überprüfung erwirken, so Galle. Die Frage war, ob diese Art der Massenunterkunft den gesetzlichen Bestimmungen entspreche.

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