18 Monate Haft für Schlepper

Zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, ist am Mittwochvormittag ein Schlepper am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der 47 Jahre alte Portugiese soll laut Anklage versucht haben, im November sieben Männer von Ungarn nach Italien zu schmuggeln.

Die Anklage warf dem Mann gewerbsmäßige Schlepperei und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Am Mittwoch war der Mann vor Gericht von Anfang an geständig. Er sagte, er sei im vergangenen November in Lissabon von einem Mann indischer Abstammung angeheuert worden, Menschen von Budapest nach Italien zu bringen. Dafür erhielt er 5.000 Euro für den Kauf eines Autos.

Vierfacher Vater und arbeitslos

Der 47-Jährige fuhr nach Frankreich, kaufte dort ein Auto und fuhr damit nach Budapest, wo er am Bahnhof Tage später ein anderes Mitglied des Schlepperringes traf. Angeblich sei dies wieder ein Inder gewesen, den Namen habe er nicht erfahren, so der Angeklagte. Der Portugiese hat vier Kinder und ist seit langer Zeit arbeitslos. Der Unbekannte habe ihm sieben Männer übergeben, mit dem Auftrag, diese mit dem Auto nach Tarvis zu bringen und sie dort an einem „dunklen Platz“ abzusetzen. Pro Kopf habe der Schlepper nach eigenen Angaben 40 Euro erhalten.

„Kleines Rädchen“

Insgesamt sollen sieben bis acht Fahrten zwischen Budapest und Tarvis vereinbart worden sein, sagte der Angeklagte. Doch schon bei der ersten Fahrt am 23. November war in den frühen Morgenstunden in Thörl Maglern Endstation - mehr dazu in Sieben Geschleppte in Pkw entdeckt. Das Auto des Schleppers wurde angehalten und der Mann festgenommen. Auch die sieben Geschleppten wurden zur Kontrolle festgenommen. Sechs von ihnen stammen aus Afghanistan, einer stammt aus Pakistan. Alle sieben stellten mittlerweile einen Asyantrag in Österreich.

Die Verteidigerin sah in dem Angeklagten ein kleines Rädchen in einem großen Schleppernetzwerk. Ihr Mandant ergänzte, ihm sei gesagt worden, wenn er in Österreich erwischt werde, müsse er lediglich 40 bis 50 Euro bezahlen. Hätte er von Haftstrafen gewusst, hätte er das nicht getan, meinte er vor Gericht. Das Urteil lautete auf sechs Monate unbedingte Haft, zwölf weitere Monate wurden vom Schöffensenat unter Richter Uwe Dumpelnik zur Bewährung ausgesetzt.

Urteil angenommen

Die Begründung: Der Schlepper habe selbst so viel erzählt, dass die Anklage sogar ausgeweitet wurde. Weil die zweimonatige Untersuchungshaft angerechnet wird, könnte der Schlepper bereits in zwei Tagen einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen und in seine Heimat ausreisen. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.