Anklage gegen Ex-Hypo Anwalt Klaus

Der ehemalige Anwalt der Hypo Alpe Adria Bank, Alexander Klaus, ist mit einer Anklage wegen Beitrags zur Untreue konfrontiert. Konkret geht es um den Vorzugsaktienverkauf aus dem Jahr 2006 und die damit verbundenen Rückkaufgarantien in Form von Put-Optionen.

Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Klaus hat 14 Tage Zeit, gegen die Anklage zu berufen. „Für mich ist die Anklage nicht nachvollziehbar, hier wird ein erfolgreicher Anwalt vor den Kadi gezerrt“, sagte Bernhard Fink, Rechtsanwalt von Klaus am Mittwoch. Seitens der Staatsanwaltschaft werde Klaus eine „Doppelfunktion“ unterstellt. „Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagte Fink.

Zum Zeitpunkt der Vorzugsaktien-Verkaufs war Klaus nämlich nicht nur Hypo-Anwalt, sondern auch im Vorstand der Flick-Privatstiftung, die Aktien erwarb. Klaus habe jedoch im Zuge des Geschäftes immer ausschließlich die Flick-Privatstiftung vertreten, erklärte Fink.

Kulterer: Auf Klaus-Expertise vertraut

Der Name von Klaus war in vergangenen Hypo-Prozessen schon öfter gefallen. Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer hatte etwa ausgesagt, dass er in Bezug auf die Put-Optionen und deren Geheimhaltung „fachlich auf die juristische Expertise“ von Klaus vertraut habe - mehr dazu in Hypo: Kulterer legte Geständnis ab.

Hypo-U-Ausschuss auf Schiene gebracht

In Wien haben am Mittwoch FPÖ, Grüne und NEOS haben im Nationalrat einen Untersuchungsausschuss zur Kärntner Hypo beantragt. Nun muss der Geschäftsordnungsausschuss binnen vier Wochen die Rechtskonformität prüfen und einen Bericht erstellen. Erst nach einer weiteren Debatte im Nationalrat ist der U-Ausschuss tatsächlich eingesetzt - mehr dazu in Ein Viertel der Stimmen ausreichend.

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