Immer noch Ermittlungen gegen Politiker

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt immer noch gegen aktive und ehemalige Kärntner Politiker in der Causa Topteam, BZÖ-Wahlbroschüre und in der Causa Birnbacher. Sind Personen öffentlichen Rechts verwickelt, sind bestimmt Verfahrensweisen einzuhalten. Das kann dauern.

Langsam geht es in der Justiz vor allem dann voran, wenn es um berichtspflichtige Verfahren geht. Sind Politiker oder Personen von öffentlichem Interesse verwickelt, muss vor der Entscheidung über Anklage oder Einstellung ein Vorhabensbericht an das Justizministerium gehen, samt Ermittlungsakt. Das ist in der Causa Geldwäsche gegen die ehemaligen FPÖ-Politiker Harald Dobernig und Uwe Scheuch geschehen. Die beiden wurden von Steuerberater Dietrich Birnbacher beschuldigt, einen Anteil vom illegalen Millionenhonorar gefordert zu haben, was Scheuch und Dobernig zurückweisen. Das Justizministerium prüft noch.

Ermittlungen bei Top Team abgeschlossen

Auch in der Causa Top Team, in der gegen SPÖ-Politiker unter anderem auch gegen Landeshauptmann Peter Kaiser ermittelt wird, ist ein kompliziertes Procedere einzuhalten. Inhaltlich geht es um die einstige SPÖ Werbeagentur, die bei Auftragsvergaben durch das Land bevorteilt worden sein soll. Die SPÖ wies die Vorwürfe stets zurück. Das Bundeskriminalamt schloss die Ermittlungen bereits ab, nun muss die Korruptionsstaatsanwaltschaft über Anklage oder Einstellung entscheiden oder weitere Ermittlungen beauftragen - mehr dazu in Top-Team-Affäre: Ermittlungen abgeschlossen (kaernten.ORF.at; 18.11.2014). Kommt es zu einem Vorhabensbericht, muss dieser wieder an das Ministerium zur weiteren Prüfung, wie der Fall von Scheuch und Dobernig.

Wahlkampfbroschüre BZÖ: Weitere Ermittlungen

Noch keine Letztentscheidung gibt es auch nach jahrelangen Ermittlungen in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre. Ermittelt wurde gegen den ehemaligen Landeshauptmann Gerhard Dörfler, sowie Uwe Scheuch, Harald dobernig und Stefan Petzner sowie zwei Manager von Landesgesellschaften. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft stellte einen Schaden von 210.000 Euro fest und wollte Anklage erheben. Das wurde aber von der Oberstaatsanwaltschaft Graz zurückgewiesen, weil die Betroffenen Einspruch erhoben hatten. Nun muss festgestellt werden, ob der Werbewert der Broschüre nur dem damaligen BZÖ oder nicht doch dem Land und den Gesellschaften zugute kamen. Ein Gutachter soll diese Fragen beantworten. Ein Ende der Causa ist nicht in Sicht.

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