Verbotsgesetz: Acht Monate Haft

Ein 22 Jahre alter Mann ist am Landesgericht Klagenfurt wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das am Mittwoch gefällte Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das teilte Gerichtssprecherin Ute Lambauer der APA mit. Der Angeklagte soll bei einer Burschenschaftsfeier die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und sich damit der Wiederbetätigung schuldig gemacht haben. Die Geschworenen entschieden, dass die Strafe bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen wird.

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