Verbotsgesetz: Acht Monate Haft
Das teilte Gerichtssprecherin Ute Lambauer der APA mit. Der Angeklagte soll bei einer Burschenschaftsfeier die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und sich damit der Wiederbetätigung schuldig gemacht haben. Die Geschworenen entschieden, dass die Strafe bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen wird.