EU-Urteil: Mehr Geld für Landesbeamte

Ein Urteil des EU-Gerichtshofs zu Beamtengehältern könnte auch für das Land Kärnten teuer werden. Laut diesem Urteil müssen jedem Beamten und Vertragsbediensteten zusätzliche drei Jahre an Vordienstzeiten angerechnet werden.

Die Verhandlungen mit den KABEG-Spitalsärzten werden vom Land am kommenden Montag fortgesetzt. Das Angebot an die Ärzte lautete 13,5 Mio. Euro, mehr könne sich das Land nicht leisten, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Nun kam das Urteil des Europäischen Gerichtshofes dazu, das für das Land weitere Kosten bedeuten könnte. Auch die Ärzte der KABEG sind nämlich davon betroffen.

Anrechnung ab 15. Lebensjahr

Bisher war es gängige Praxis, Beamten Vordienstzeiten ab dem 18. Lebensjahr anzurechnen. Laut dem Urteil muss nun die Anrechnung der Vordienstzeiten bereits ab dem 15. Lebensjahr erfolgen. Das bedeutet eineinhalb Biennalsprünge (zweijährige Gehaltsvorrückungen, Anm.) mehr pro Person. Jetzt muss der Österreichische Verwaltungsgerichtshof diese EuGh-Urteil noch bestätigen bzw. entscheiden, wie es umzusetzen ist.

In Kärnten sei mit einigen Millionen Euro an Mehraufwand für das Personal zu rechnen, sagte Gernot Nischelwitzer, Personalvertretungsobmann der Kärntner Landesbediensteten. Denn diese zusätzlichen Biennalsprünge rückwirkend ab dem Jahr 2010 oder gar ab 2007, stehen nicht nur den 3.850 Landesbediensteten, sondern auch den 7.000 Gemeindebediensteten und den 7.000 KABEG-Mitarbeitern zu.

Kaiser für österreichweite Lösung

Da die Umsetzung noch einige Zeit dauern wird, verlangt die Gewerkschaft einen Verjährungsverzicht, um die Ansprüche der Betroffenen zu wahren. Der Bund habe diesen bereits zugesagt, so Nischelwitzer und fordert ihn auch in Kärnten von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) als Personalreferent. Kaiser kündigte bereits an, dass zunächst in der Perosnalabteilung die Kosten für diese zusätzlichen Biennalsprünge erhoben und dann über die weitere Vorgehensweise beraten werde. Es solle eine gemeinsame Lösung aller Bundesländer geben, so Kaiser. Da die zusätzlichen Biennalsprünge auch bei den Spitalsärzten zum Tragen kommen, regte Personalvertreter Nischelwitzer an, dass diese Thema auch in den derzeit laufenden Verhandlungen berücksichtigt werden müsse.

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