Ärzte-Nebenbeschäftigung: Kärnten ist anders

Die Kärntner Patientenanwältin spricht sich nicht generell gegen ein Verbot von Nebenbeschäftigungen bei Ärzten aus, wie ihre Wiener Amtskollegin. Die Situation in Kärnten sei nicht mit Wien vergleichbar.

Krankenhausärzte, die ihre Patienten in Privatspitälern operieren und Leistungen verrechnen, die sie im Spital auf Kassenkosten bekommen würden - was in Wien offensichtlich immer wieder vorkommt, sei in Kärnten in dieser Form kein Thema, sagte Patientenanwältin Angelika Schiwek. Sie ist gegen ein Verbot von Nebenbeschäftigungen bei Krankenhausärzten. Wichtig sei aber laut Schiwek, dass die Regelungen der Nebenbeschäftigungen transparent gehalten werden. Dass in zeitlicher und räumlicher Hinsicht klar sei, um welche Behandlungen es sich handle. Es könne zum Wohl der Patienten sein, wenn Ärzte auch als Wahlärzte tätig seien oder Privatärzte in öffentlichen Häusern besondere, qualifizierte Operationen durchführen.

Kein Recht auf freie Arztwahl

Dass Patienten vor einer Operation die Privatpraxis eines bestimmten Arztes aufsuchen müssen, komme immer wieder vor, so Schiwek. Manche Patienten berichten, dass sie eine Privatordination aufsuchen mussten, bevor sie einen bestimmten Arzt als Operateur bekommen: „Das ist aber sehr, sehr selten. Den Patienten wird diese Operation grundsätzlich immer im jeweiligen Krankenhaus auf Kassenkosten angeboten. Wenn er aber nicht auf Sonderklasse versichert ist, hat er kein Recht auf freie Arztwahl“, so Schiwek.

KABEG prüft jeden Fall

Schon jetzt gebe es ein strenges Nebenbeschäftigungsgesetz für Ärzte heißt es aus der KABEG. Darin sei geregelt, welche Leistungen Mediziner außerhalb ihre Dienstzeiten im Krankenhauses anbieten dürfen. Es dürfe zu keinen Interessenskollisionen kommen, sagte Veronika Rabl, Leiterin der Personalabteilung KABEG: „Es wird im Einzelfall geprüft, ob es zu einer Interessenskollision kommt. Wenn das so ist, ist es zu untersagen. Bei einer Wahlarztpraxis gehen wir nicht davon aus, dass es zu einer solchen Kollision kommt.“

Nur einige KABEG-Ärzte auch in Privatkliniken

Im Gegensatz zum Wiener System sei es in Kärnten nämlich nicht möglich, dass ein Patient aus einer Wahlarztpraxis heraus einem Belegspital (Privatkrankenhaus, Anm.) zugewiesen werde. Die KABEG-Ärzte seien generell nicht in Belegspitälern tätig. Alle Patienten werden der KABEG zugewiesen, wo sie gleich behandelt werden, so Rabl.

Nur eine Handvoll Ärzte sei auch in Privatkliniken tätig, so Rabl. Jede Nebenbeschäftigung werde gesondert geprüft und müsse bewilligt werden.

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