18 Monate Haft für sexuellen Missbrauch

Wegen sexuellen Missbrauchs ist am Mittwoch ein 45-jähriger Klagenfurter am Landesgericht zu 18 Monaten Haft, vier davon unbedingt, verurteilt worden. Er soll die jüngere Schwester seiner damaligen Lebensgefährtin mehrmals missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorfälle liegen schon Jahre zurück. 2001 bezog der Angeklagte mit seiner damals 18-jährigen Freundin eine Wohnung in Klagenfurt. Immer wieder kam die jüngere Schwester der Freundin zu Besuch, sie übernachtete auch bei dem Paar, weil die Mutter arbeiten musste. Das Mädchen war 13 Jahre alt, als der Angeklagte es angeblich erstmals im Intimbereich berührte, während seine Lebensgefährtin schlief. Später soll es auch zu geschlechtlichen Handlungen gekommen sein, aber nicht zum Geschlechtsverkehr, sagte die mittlerweile 26-Jährige vor Gericht aus.

Anzeige nach zehn Jahren

Erst 2013, zehn Jahre später, erstatte die heute 26-Jährige Anzeige. Der Staatsanwalt führte dies auf die Ignoranz ihrer Familie zurück. Mehrmals habe das mutmaßliche Opfer von den Vorfällen berichtet. Dem Freund, dem Onkel und auch der Schwester, die mittlerweile vom Angeklagten getrennt lebt, aber zwei Kinder mit ihm hat. Keiner habe dem Mädchen geraten, zur Polizei zu gehen, so der Staatsanwalt. 2013 habe die 26-Jährige schließlich den Schritt gewagt und Anzeige erstattet. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe und sagt, alles sei erfunden. Er spricht von einem Geltungsdrang der Frau.

Der Schöffensenat unter Richter Dietmar Wassertheurer glaubte dem mutmaßlichen Opfer und verurteilte den 45-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs. Der Staatsanwalt und der Verteidiger erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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