Lehrer wegen Kinderpornos verurteilt

Am Donnerstag hat sich am Landesgericht Klagenfurt ein Lehrer wegen Kinderpornografie verantworten müssen. Der 44-Jährige soll einschlägige Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen haben. Das Urteil: acht Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte wortkarg. Von Beginn an beteuerte der Berufsschullehrer seine Unschuld. Er habe sich nie bewusst auf kinderpornografischen Seiten bewegt und auch nie wissentlich solche Bilder heruntergeladen. Tatsächlich stellte die Polizei auf mehreren Computern und verschiedenen Datenträgern des Lehrers insgesamt 300.000 Pornofotos und Videos sicher. Einige hundert davon wurden als Kinderpornomaterial eingestuft.

Auf diesen gebe es eine „deutliche Tendenz zu sehr kindlich geprägten Mädchen“, sagte Kinderärztin Eva Sadila-Plank als Gerichtssachverständige. Einige seien jedenfalls noch keine 14 Jahre alt gewesen, der Großteil der anderen zweifelsfrei unter 18. Rechtlich macht das einen Unterschied: Bei unter 14-Jährigen ist schon das Anschauen der Bilder strafbar, bei unter 18-Jährigen das Herunterladen.

„Eindeutige Suchworte“

Staatsanwalt Christian Pirker warf dem Berufsschullehrer vor, dass er im Internet bewusst auf solche Bilder zugegriffen habe. Immerhin habe er auf den Pornoseiten Suchbegriffe wie „teen“ eingegeben, die Kurzform für Teenager, also wörtlich genommen 13- bis 19-Jährige. Verteidiger Philipp Tschernitz hielt entgegen, dass die Kinderpornofotos maximal ein Promille der sichergestellten Bilder ausmachen. Das sei gewissermaßen ein „Kollateralschaden“, aber es sei nicht annähernd eine Tendenz feststellbar, dass sein Mandant bewusst auf solche Fotos zugegriffen habe.

Richter: Gezielt Minderjährige gesucht

Richter Gerhard Pöllinger sah das anders: Die gefundenen Kinderpornobilder seien keine Zufallsprodukte, die Zielrichtung des Berufsschullehrers sei auf Mädchen unter 14 gelegen. Daher verhängte er eine unbedingte Geldstrafe von 4.800 Euro sowie acht Monate bedingte Haft. Der Angeklagte legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für den Mann gibt es dennoch schon jetzt Konsequenzen. Das Dienstverhältnis des Vertragslehrers werde beendet, daran führe kein Weg vorbei. Man warte nur noch die schriftliche Ausfertigung des Urteils ab, sagte Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger.