Zahlscheingebühr: Kostenlose Rückholaktion

Seit fünf Jahren ist die Zahlscheingebühr verboten, doch etliche Firmen verrechnen sie weiterhin. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet nun eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung an, Einreichfrist ist der 30. September.

So manche Firmen, etwa Mobilfunkanbieter oder Versicherungen, bitten die Konsumenten bei der Zahlscheingebühr weiterhin zur Kasse, in der Regel zwei bis drei Euro pro Zahlschein. Viele Kunden zahlen diese Gebühr auch, obwohl sie längst verboten ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet seit Juli über seine Internetseite eine kostenlose Rückforderung für die letzten fünf Jahre an. „Man gibt die Beträge ein, wir fordern das bei den Unternehmen dann für die Konsumenten zurück“, sagt Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation.

Rüchzahlung bis Ende des Jahres

Laufend bekommt der VKI neue Rückforderungsanträge auf den Tisch, bisher rund 4.700. Zu holen gibt es pro Unternehmen bei monatlichen Zahlungen etwa 150 Euro. Die Einreichfrist für Forderungen geht noch bis 30. September, dann tritt der VKI mit den Unternehmen in Kontakt. In den vergangenen Tagen stand die Datenbank im Internet wegen Wartungsarbeiten still - mehr dazu in VKI-Netzprobleme bei Erlagscheinaktion (ooe.ORF.at). Kolba rechnet damit, dass die Konsumenten ihr Geld bis Ende des Jahres zurückerhalten oder gutgeschrieben bekommen. Nicht zurück gibt es laut VKI eine Zusatzgebühr der Banken, etwa wenn Erlagscheine am Bankschalter eingezahlt wurden und die Bank für die Bearbeitung eine zusätzliche Gebühr verlangt hat.