Messeropfer sagte via Skype bei Prozess aus

Die 46-jährige Villacherin, die vor über zwei Jahren beim Joggen auf einem Wanderweg nahe der Küstenstraße nach Triest mit einem Messer attackiert und beinahe getötet worden war, hat am Montag erstmals vor dem Gericht in Triest via Skype ausgesagt.

Die Frau beantwortete per Videokonferenz und über Skype von Villach aus auf Fragen der Richter, Staatsanwälte und Verteidiger des Angeklagten in Triest. Das Opfer, das neben seinem Anwalt saß, erklärte dem Gericht, sie habe zahlreiche Probleme seit dem Angriff, vor allem beim Schlucken und teilweise auch beim Sprechen. Bei der Aussage vor den Richtern bestätigte die Villacherin, sie sei fest davon überzeugt, dass der 29-jährige Inder, der wegen des Falls erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, ihr Angreifer sei. Die Frau hatte ihn auf Bildern wiedererkannt - mehr dazu in Mordversuch an Kärntnerin: Acht Jahre Haft (kaernten.ORF.at; 19.11.2013).

„Keine DNA-Spuren“

Die Anwälte des Angeklagten behaupten dagegen, dass es keine Schuldbeweise gegen ihren Mandanten gebe. Auf den Kleidern des Opfers seien keine DNA-Spuren des Inders entdeckt worden. „Dabei hätte man bei einer derartig gewalttätigen Attacke DNA-Spuren des Angreifers finden müssen“, sagte Verteidigerin Marta Silano im Gespräch mit der APA. Der Beschuldigte befindet sich seit über zwei Jahren in Haft. Ein Antrag auf Enthaftung, den seine Verteidiger im Juli eingereicht hatten, wurde vom Gericht abgelehnt.

In Hausarrest kann der Inder nicht entlassen werden, da er keinen Wohnsitz in Italien hat. Ein Berufungsgericht hatte im Juli das Urteil gegen den Gärtner aufgehoben und eine Neuaufrollung des Verfahrens gefordert. Es gebe keinen fundierten Beweis für die Schuld des Mannes, der sich nach dem Angriff am Tatort aufgehalten hat, erklärte das Gericht. Die Tatwaffe wurde nie gefunden - mehr dazu in Mordversuch an Kärntnerin: Urteil aufgehoben (kaernten.ORF.at; 10.7.2014).

Anwalt der Opfers hofft auf Straferhöhung

Der Anwalt der Villacherin, Christian Puswald, sagte gegenüber dem ORF, es sei keine Rede davon, dass der Inder freigesprochen werde. Es gehe um Beweisergänzungen, die das Berufungsgericht bereits im Sommer beschlossen habe. Die Einvernahme des Opfers war eine Ergänzung, damit sich die Oberstaatsanwältin ein Bild machen könne. Er zeigte sich überzeugt, dass der Schuldspruch bestätigt werde, so Puswald, und das Urteil erhöht werde, ursprünglich wurden zwölf Jahre Haft beantragt. Auf die Frage, warum das Verfahren wieder aufgerollt wurde, sagte Puswald, die Gründe könne er nur vermuten. Nach dem Urteil in erster Instanz sei ihm und seiner Mandantin mitgeteilt worden, dass der Täter geständig sei und man in einem Schnellverfahren ohne weitere Beweisaufnahmen und Opferaussagen ein Urteil fällen werde. Möglicherweise seien da Vorschriften übersehen oder vernachlässigt worden, sagte Puswald.

Sechsstündige Notoperation

Der Mann wurde im vergangenen November erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilt. Er war schuldig erklärt worden, der Frau mit einem scharfen Gegenstand beinahe die Kehle durchtrennt zu haben. Die Frau musste sechs Stunden lang operiert werden und lag lange in einem Triester Krankenhaus im künstlichen Koma. Der angeklagte Inder, der kaum Italienisch sprach, war zwei Wochen nach der Tat verhaftet worden. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.

Die Anwälte des Opfers meinen, dass das Privatleben der Frau im Rahmen der Ermittlungen bisher zu wenig beleuchtet worden sei. Sie hatte laut Medienberichten kurz vor dem Angriff eine Beziehung in Villach beendet. Eine weitere Gerichtsverhandlung ist für Donnerstag angesetzt. Nicht ausgeschlossen wird, dass es dabei schon zu einem Urteil kommt.

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