Aus für „Stromautobahn“ aus Italien

Die geplante Hochspannungsleitung vom Gailtal nach Friaul durch den Kronhofgraben darf nicht gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag des italienischen Projektwerbers ab. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei negativ ausgegangen.

Auf italienischer Seite wurde die Hochspannungsleitung mit Umweltauflagen genehmigt. In Österreich war die Umweltverträglichkeitsprüfung negativ - mehr dazu in Weiter Proteste gegen Stromautobahn. „Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Charakters des Landschaftsraumes Kronhofgraben sei höher zu bewerten, als die anderen ins Treffen geführten öffentlichen Interessen an der Errichtung der Leitung“ - so begründet das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung.

Etappensieg für Naturschützer

Der Naturschutz kommt also vor den wirtschaftlichen Interessen. Die 220 kV Leitung darf in der eingereichten Variante nicht gebaut werden. Für Hannes Guggenberger, den Sprecher der Bürgerintitative „Pro Gailtal“, ist die Hochspannungsleitung durch den Kronhofgraben damit gestorben. Den Bescheid sieht er zumindest als Etappensieg für die Naturschützer: „Wir werden anschauen, ob der Projektwerber mit anderen Varianten kommt. Er muss zurück an den Start, das ist klar.“

Noch hat der italienische Projektwerber aber auch die Möglichkeit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof und in letzter Instanz beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Grüne freuen sich über negativen Bescheid

In einer Aussendung am Mittwoch betonten die Grünen, man freue sich über die negativ ausgefallene UVP. Die Proteste der Bürger sei damit nicht ungehört verhallt. Die Natur dürfe nicht einfach wirtschaftlichen Interessen von Stromkonzernen geopfert werden.