Hortpflicht bis 16.00 Uhr: Elternproteste

Eine Regelung, wonach Kinder verpflichtend bis 16.00 Uhr in den BÜM-Horten bleiben müssen, sorgt bei Eltern für Proteste. Hintergrund dieser Regelung sollen verschärfte Kontrollen des Landes und eine etwaige Kürzung von Förderungen sein.

Die gemeinnützige Betreuungsgesellschaft BÜM (Betreuen, Üben, Miteinander) steht als Anbieter von schulischer Nachmittagsbetreuung und Hortbetreiber im Fadenkreuz der Kritik nachdem bekannt geworden ist, dass ab Herbst nur eine durchgehende Nachmittagsbetreuung angeboten werden soll. Die Konsequenz daraus: Eltern würden ihre Kinder nicht mehr vor 16.00 Uhr aus dem Hort abholen können.

BÜM sieht Jobs gefährdet

Laut BÜM-Geschäftsführerin Gabriella Lesjak kontrolliert das Land Kärnten die Auflagen um einiges genauer als vorher. Die Nachmittagsbetreuung sei bis 16.00 Uhr ausgerichtet. Würden mehrere Eltern ihre Kinder schon früher abholen, gefährde das die Jobsituation der insgesamt 180 pädagogischen Mitarbeiter.

Abholung: Tagesablauf im Hort gestört

Das Argument der BÜM-Geschäftsführerin Gabriella Lesjak lautet, dass die pädagogischen Ziele nur dann erreicht werden könnten, wenn die Kinder auch bis 16.00 Uhr anwesend sind: „Es ist nämlich wichtig, dass die Kinder alle Phasen durchlaufen. Sprich, die Kinder haben Schulaus, kommen zu uns in die Betreuung, bekommen ein gutes warmes Essen, gehen in die Freizeit und dann in die Hausübungsphase um 14.00 Uhr, dann geht es wieder in die Freizeit. Die Kinder schließen Freundschaften. Wir haben gesehen, dass auch der ganze Tagesablauf zerstreut wird, wenn die Kinder früher abgeholt werden. Es ist eine Unruhe. Es ist also nicht machbar.“ Die Eltern sollen demnach nicht „gezwungen“ sondern davon überzeugt werden, ihre Kinder in der Betreuung zu lassen. „Wir lernen mit den Kindern“, so Lesjak.

Land investiert viel Geld in Horte

Die 16.00 Uhr-Regelung soll nicht nur Horte, sondern auch die schulische Nachmittagsbetreuung betreffen. Es geht um viel Geld, denn das Land fördere jede Hort-Gruppe der BÜM- Betreuungsgesellschaft mit circa 30.000 Euro jährlich. Bei 50 Standorten mit mehreren Gruppen ist es also eine beträchtliche Summe, die das Land hier in die Betreuung investiert. Nähme der Prostest der Eltern für eine flexiblere Nachmittagsbetreuung zu, wäre man jedenfalls gesprächsbereit, so Lesjak. Die BÜM-Geschäftsführerin betont jedoch, dass die zu erreichenden pädagogischen Ziele nur dann von ihrem Mitarbeiterstab erreicht werden könnten, wenn Kinder auch bis 16.00 Uhr in der Obhut des Horts verbleiben.

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