Zwei Jahre bedingte Haft für Sozialbetrug

Weil eine Frau beim Antrag auf Notstandshilfe ihren Lebensgefährten verschwieg und somit 20.000 Euro zu Unrecht bezog, wurde sie am Landesgericht Klagenfurt am Dienstag zu 24 Monaten bedingter Haft verurteilt.

„Ich habe einen Fehler gemacht, bin aber zu spät darauf gekommen“, beteuert die Angeklagte vor Gericht. Sie verstrickte sich mehrmals in Widersprüche, sodass Richter Dietmar Wassertheurer ihr die Reue nicht glaubte. Die 28-Jährige verschwieg bei ihrem Antrag auf Notstandshilfe, dass sie in Lebensgemeinschaft lebt. Dadurch konnte sie Notstandshilfe beziehen, ohne tatsächlichen Rechtsanspruch. Zuvor hatte die Wolfsbergerin bereits Arbeitslosengeld erhalten, zu dieser Zeit hatte sie noch ehrlich ihre Lebensgemeinschaft angegeben.

Geld für Rechnungen benötigt

Die Frage, warum sie danach plötzlich ihren Freund verschwiegen hatte, konnte sie vor Gericht nicht schlüssig beantworten. Sie hätte nicht gewusst, dass es sich bei ihrer Beziehung auch schon um eine Lebensgemeinschaft gehandelt habe, sagt sie. Später gab sie zu, das Geld für offene Rechnungen gebraucht zu haben. Bei ihren Bewerbungen habe sie immer Absagen bekommen, erklärte sie dem Richter.

Freund gab Partnerin korrekt an

Der Betrug flog auf, als ihr jetziger Ex-Freund ebenfalls beim AMS um Beihilfe ansuchte und seine Lebensgefährtin korrekt angab. „Das hat er nur gemacht, um mir eines auszuwischen“, sagte die Angeklagte. Für Richter Wassertheurer verriet sich die Frau mit dieser Aussage. Die Unrechtmäßigkeit musste ihr klar gewesen sein, sonst könnte sie sich durch ihren Freund ja nicht verraten fühlen.

Daraufhin bekannte sich die Frau schuldig. Weil sie drei Jahre lang zu Unrecht Geld bezogen hatte, wurde sie wegen schweren Betruges verurteilt. Mildernd sah der Richter, dass die Frau bis dahin unbescholten war. Das Urteil: 24 Monate, bedingt auf drei Jahre. Der Richter stellte klar: „Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt.“

AMS: Kommt selten vor

Derartige Betrugsfälle kommen in Kärnten sehr selten vor, sagte Franz Zewell vom Arbeitsmarktservice Kärnten: „Das sind Einzelfälle, maximal gibt es fünf bis sieben Fälle im Jahr.“ Heuer wurden bisher drei Fälle bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Rund 1.100 Mal pro Jahr fordert das AMS allerdings Geld zurück, beispielsweise, wenn der Betroffene ein bis zwei Tage nach Überweisung des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wieder zu arbeiten beginnt. Meist geht es also um knappe Fristüberschreitungen, mit Betrug oder Schwindeleien habe das nichts zu tun, meint Zewell. 8.000 Menschen in Kärnten sind einmal pro Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen, im Jahresdurchschnitt beziehen 22.000 Menschen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.