Sozialdienst: Schwitzen statt Sitzen

Kann ein wegen schweren Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilter Prominenter - wie etwa SK Sturm GRaz-Präsident Hannes Kartnig - seine Strafe auch durch Sozialdienst abarbeiten? Allein in Kärnten gibt es 500 Sozialdienst-Leistende pro Jahr, die vom Verein „Neustart“ bestreut werden.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass der ehemalige Präsident des SK Sturm seine Haft im Hausarrest mit Fußfessel verbüßen wird dürfen. Zusätzlich wurde Kartnig zu einer Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro verurteilt. Sollte er das Geld nicht aufbringen können, dann wären - zumindest theoretisch - auch gemeinnützige Leistungen, etwa in einem Altenheim, als Ersatz denkbar. Grundvoraussetzung ist, dass er von den fünfeinhalb Millionen Euro Geldstrafe zumindest zwei Millionen bezahlt. Kann er den Rest nicht mehr aufbringen, dann gibt es eine Exekution durch das Gericht. Bringt auch diese nichts ein, dann müsste Kartnig entweder neun Monate in Ersatzarrest oder gemeinnützige Arbeit leisten. Vier Stunden Arbeit ersetzen einen Tag in Haft, so die Regel - mehr dazu in Fall Kartnig: Wie sinnvoll ist eine Fußfessel? (steiermark.orf.at; 21.08.2014)

Ein Drittel schlägt Sozialarbeit aus

In Kärnten betreut der Verein „Neustart“ 500 Betroffene pro Jahr, die ihre Geld- oder Finanzstrafe nicht aufbringen können. In Gesprächen wird zuerst ausgelotet, wie und wo sie anstelle eines Gefängnisaufenthalts gemeinnützige Arbeit leisten können, sagt Leiter Alfred Gschwendner: "Der Verein Neustart hat in ganz Kärnten breit gestreut etwa hundert Einrichtungen. Es gibt alle möglichen Formen gemeinnütziger Arbeit, hauptsächlich in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, aber auch im Tierschutz, im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes oder bei Gemeinden – überall dort also, wo Arbeit zum Gemeinwohl möglich ist.“

Ein Angebot, das etwa ein Drittel der Betroffenen ausschlägt. „Ein Teil sagt, ich zahle lieber die Geldstrafe bevor ich so eine - nicht ganz einfache – Arbeit mache. Ein Teil macht es sehr engagiert und gut, manche zahlen nur einen Teil und leisten den Rest ab und manche machen das überhaupt nicht und müssen dann irgendwann die Haftstrafe antreten.“

Haftkosten entfallen und Einrichtungen profitieren

Saubermachen, Rasenmähen oder Parkbänke streichen - Alfred Gschwendner sieht in der gemeinnützigen Arbeit anstellte von Haft Vorteile, nicht nur für den Betroffenen selbst: "Ein großer Vorteil ist, dass die Kosten der Haft wegfallen und auch die Einrichtung, für die gemeinnützige Arbeit geleistet wird, hat einen Gewinn davon. Grundsätzlich ist das gesellschaftlich und kriminalpolitisch eine sehr wertvolle Arbeit, die da erbracht wird.“

Je nachdem, wie hoch die Geldstrafe ausfällt, kann die gemeinnützige Arbeit über Tage, Wochen oder auch ein ganzes Jahr gehen. Dass das zu milde oder zu wenig abschreckend sei, glaubt Gschwendner nicht: „Für viele Personen hat das durchaus positive Auswirkungen auf die Rückfallgefahr, weil diese Personen konfrontiert werden mit Themen wie Pflege und Altwerden. Es stellt sich vielen die Frage: Kann ich mein Leben wieder sinnvoller einrichten? Wir sehen überaus positive Effekte.“ Und zwar besonders dann, wenn ansonsten nur kurze Haftstrafen anstünden, so Gschwendner.