Fünfjährige missbraucht: Prozess vertagt

Ein 38 Jahre alter Mann aus dem Mölltal soll laut Staatsanwaltschaft seine damals fünfjährige Nichte während eines Zeitraums von vier Jahren missbraucht zu haben. Der Prozess gegen den Mann wurde am Donnerstag vertagt.

Beim ersten Übergriff soll das Mädchen erst fünf Jahre alt gewesen sein. Zu den Vorfällen soll es in den 90er-Jahren gekommen sein. Das mittlerweile erwachsene Opfer hatte aber erst jetzt die Kraft, ihren Onkel anzuzeigen. Der Mann zeigte sich am Donnerstag vor den Schöffen und Richterin Michaela Sanin auf der Anklagebank mitgenommen.

Tatzeitpunkt als Streitfrage

Der 38 Jahre alte Mann gestand dann: „Ich habe es getan, es ist wahr.“ Dennoch beantragte sein Verteidiger einen Freispruch, da die Vorfälle verjährt seien und der Angeklagte zum Tatzeitpunkt strafunmündig gewesen sei. Während das Opfer angab, vom Angeklagten im Zeitraum von 1992 bis 1996 missbraucht worden zu sein, sagte der Angeklagte aus, die Übergriffe seien früher passiert. Er sei damals noch zur Hauptschule gegangen.

Zum ersten Mal habe er demnach seine Nichte 1989 oder 1990 im Wohnzimmer seines Elternhauses unsittlich berührt. Weitere Übergriffe seien in den Monaten danach erfolgt. Nicht nur im Wohnzimmer, sondern auch in der Garage oder im Wald, so der Angeklagte. Das Mädchen sei damals zwei oder drei Jahre alt gewesen. Nach einigen Monaten habe er jedoch realisiert, was er da mache und damit aufgehört, sagte er.

Eltern merkten nichts

Das Opfer kann sich jedoch erinnern, dass die Übergriffe bis zum Auszug des Angeklagten aus dem Elternhaus gedauert haben. Dieses Haus sei dann teilweise abgerissen worden, das sei im Jahr 1996 gewesen. Die Mutter und eine Schwester des Opfers sagten am Donnerstag aus, sie hätten damals nichts bemerkt. Die Mutter fügte jedoch hinzu, dass ihre Tochter als kleines Kind oft Albträume hatte. Ihrer Familie hatte das Opfer erst vor vier Jahren vom Missbrauch erzählt.

Die mittlerweile junge Frau befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung. Um noch weitere Zeugen zu hören, wurde die Verhandlung vertagt. Das Gericht muss zudem klären, ob die Taten verjährt sind. Denn bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre. Aber auch das Ausmaß der Strafe hängt von der genauen Feststellung der Tatzeit ab, also ob der Angeklagte diese als Jugendlicher oder junger Erwachsener durchgeführt hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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