Klage wegen Vernachlässigung: Diversion angeboten
Für Richter Oliver Kriz war das „ein Grenzfall“ sowie ein „unechtes Unterlassungsdelikt“. Er bot dem Angeklagten eine Diversion an, nach der der 57-Jährige 700 Euro bezahlen muss. Der Angeklagte nahm die Diversion an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, damit ist die Diversion nicht rechtskräftig.
Richter: Fall nicht so wild, wie in Anklage
„Der Fall hat sich nicht so wild dargestellt, wie in der Anklage formuliert“, stellte der Richter fest. Vor Gericht standen der Pensionist und sein 31 Jahre alter Sohn. Sie sollen die 91 Jahre alte Mutter bzw. Großmutter nicht ausreichend versorgt und gepflegt haben. Abgesehen von der Dehydrierung und dem Untergewicht hatte die 91-Jährige auch offene Wunden an den Unterschenkeln gehabt, als sie ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert worden war.
Die Einvernahme bei Gericht gestaltete sich äußerst schwierig. Der 31-Jährige war nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen und verließ den Verhandlungssaal. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Mann mehrfach in psychiatrischer Behandlung war und über ihn ein Verfahren wegen Sachwalterschaft läuft. Der Richter schied daraufhin das Verfahren gegen ihn aus und beschloss, ein Gutachten über die Delikt- und Verhandlungsfähigkeit des Mannes, der laut Aussage des als Zeugen einvernommenen Polizisten „nicht die geistige Reife eines erwachsenen Mannes“ hat, einzuholen.
Mutter hatte chronische Nierenfunktionsstörung
In der Einvernahme stellte sich heraus, dass die 91-Jährige aufgrund einer chronischen Nierenfunktionsstörung entwässernde Medikamente einnahm. Sie waren ihr vor Jahren von ihrem mittlerweile verstorbenen Hausarzt verschrieben und wegen ihrer geschwollenen Beine von ihrem Sohn ohne Rezept besorgt worden. Kein Arzt kontrollierte die Einnahme. Sie habe immer Angst vorm Krankenhaus gehabt, dass sie eingeliefert würde und dann nicht mehr nach Hause käme, erklärte der Sohn auf die Frage, warum er keinen Arzt gerufen habe.
Der Gutachter brachte den Zustand der Frau und die rasche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes - laut Zeugenaussage war sie einen Monat davor noch mobil gewesen, wurde von ihrem Sohn versorgt und konnte selbstständig essen - mit diesem Medikament in Verbindung. Seiner Ansicht nach könne man dem Mann nur vorwerfen, dass er nicht zeitgerecht ärztliche Hilfe geholt habe, erklärte der Sachverständige.
Links:
- Bankräuber zu vier Jahren Haft verurteilt
- Handymast Spittal: Keine Einigung in Sicht (kaernten.ORF.at; 22.7.2014)