Kein ärztliches Attest vor Flugausbildung

Der Kärntner, der am Mittwoch mit einem Schulungsflugzeug im Tiefflug über den Klagenfurter Flughafen geflogen ist, wird psychiatrisch betreut. Seit Kurzem wird die Flugtauglichkeit nicht mehr vor Beginn der Ausbildung geprüft, was von Ärzten kritisiert wird.

Der Mann hätte ohne Fluglehrer nur über dem Flugplatz Hirt, wo er die Ausbildung macht, fliegen dürfen - mehr dazu in Alarm um Tiefflug über Flughafen. Vorerst gibt es keine Informationen darüber, ob der 28-Jährige aus medizinischer Sicht überhaupt flugtauglich war. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis muss seit Kurzem erst vor dem ersten Allein-Flug vorgelegt werden, so der Arzt Hannes Butta. Er ist Hobbypilot und einer von zwei Kärntner Flugärzten. Er untersucht künftige Piloten und stellt fest, ob sie flugtauglich sind.

Zuckerkrankheit, Epilepsie und psychische Probleme sind Ausschließungsgründe, so Butta. Wenn der Arzt Zweifel an der psychischen Verfassung des Flugschülers hat, muss der Mediziner die Behörde einschalten. In jedem Fall gebe es dann eine Koordination mit der Austro Control in Wien. Es werden dann psychiatrische Gutachten und flugpsychologische Untersuchungen veranlasst, so Butta: „Wir können davon ausgehen, dass wir ein bis zwei Probanden pro Jahr aus psychischen Gründen an die Behörden abgeben müssen.“

Arzt kritisiert EU-Richtlinie

Die Ärzte sind aber darauf angewiesen, dass die Flugschüler die Wahrheit über Erkrankungen und Medikamenten-Einnahme sagen: „Jeder zu Untersuchungen wird darauf hingewiesen, dass das Tauglichkeitszeugnis keine Rechtskraft hat, wenn er falsche oder unvollständige Angaben über seine Krankengeschichte macht.“ Wenig Freude hat Butta mit jener EU-Richtlinie, die seit dem Vorjahr gilt. Demnach müssen Flugschüler das ärztliche Attest erst vorlegen, bevor sie erstmals ohne Fluglehrer alleine abheben.

Arzt für Vorab-Untersuchung

Aus Sicht des Flugarztes wäre es besser, wenn die medizinische Untersuchung bereits erfolgt, bevor die Ausbildung beginnt: „Wenn heute beim Flugmediziner Diagnosen zutage kommen, die eine Flugtauglichkeit ausschließen, wird der Proband schon vorher wissen, dass eine Flugausbildung und ein Leben als Pilot nicht in Frage kommt.“ Den Tiefflieger von Klagenfurt kennt Flugarzt Butta nicht. Ob dieser nach dem Vorfall wieder fliegen darf, hängt von der Behandlung und einem ärztlichem Gutachten ab.