SPÖ-Klubklausur zu U-Ausschüssen und Proporz

Die SPÖ beschäftigt sich ab Dienstag in einer Klubklausur in Tröpolach intensiv mit den Änderungen bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Landtag und der Abschaffung des Proporzes. Künftig soll ein Richter U-Ausschuss-Zeugen vorladen.

Die Kärntner SPÖ nahm sich vor, den Sommer durchzuarbeiten, um die Reformen der Geschäftsordnung und der Verfassung rasch unter Dach und Fach zu bringen. Konkret sollen Untersuchungsausschüsse im Landtag schon dann eingesetzt werden, wenn ein Viertel der Abgeordneten dafür sind. Ein Richter soll das Verfahren leiten. Er soll die Zeugen laden, wenn nötig auch Vorführen lassen, wenn sie nicht erscheinen und nach einem Jahr soll er einen Abschlussbericht erstellen.

Macht Richter Abgeordnetenarbeit?

SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser auf die Frage, ob ein Richter nun die Aufgaben der Abgeordneten übernehmen solle: „Der Richter wird nicht die Arbeit der Abgeordneten machen, nur das, was in Zusammenhang mit den Zeugenaussagen und der Beweisaufnahme im Rahmen des U-Ausschusses stattfindet, wird vom Richter als Verfahrensleiter zusammengefasst. Die Feststellung der politischen Verantwortung wird von den Abgeordneten gemacht.“

Verfassungsreform: Weg mit Proporz

Das zweite Thema ist die Verfassungsreform, mit dem größten Brocken, der Abschaffung des Proporzes. In künftigen Regierungen sollen die Parteien nicht mehr nach ihrer Stärke vertreten sein, sondern nur aus Mitgliedern der Koalition bestehen. Also eine klare Trennung von Regierung und Opposition. Statt sieben könnte es dann nur noch fünf Regierungsmitglieder geben. Zuerst sollen die Vorschläge von den Koalitionsparteien SPÖ, ÖVP und den Grünen ausgearbeitet werden. Ziel sei es aber, einen Konsens mit allen Parteien zu finden.

Der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses im Landtag, Andreas Scherwitzl, sagte, man habe sich eine ambitionierte Zielvorgabe gesetzt, dies mit Jahresende agbeschlossen zu haben. Ob der Landtagsbeschluss im Dezember oder im März falle, sei irrelevant, denn in Kraft treten werden die Regelungen erst mit der Neuwahl des Landtages, so Scherwitzl. Dies wird voraussichtlich 2018 der Fall sein.