„Hypo-Gesetz ohne Frage von Kärnten-Beteiligung“

Das Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria dürfte am Mittwoch ohne die Frage der Beteiligung Kärntens an den Kosten im Ministerrat beschlossen werden. Eine Einigung mit Kärnten werde sich bis dahin nicht ausgehen, sagte Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) zur „Presse“ (Sonntag-Ausgabe).

Die Causa Kärnten werde daher nicht in das Sondergesetz aufgenommen, so Spindelegger. Das Gesetz soll am Mittwoch durch den Ministerrat, damit es noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden kann. Ursprünglich sollte es aus drei Teilen bestehen: Erstens die Einbringung der Hypo in eine Abbaugesellschaft (also die Hypo-Bad-Bank ohne Banklizenz), zweitens sollen auch Nachranggläubiger der Hypo mit zur Kassa gebeten werden - und außerdem sollte es auch um den Beitrag Kärntens zur Hypo-Sanierung im Volumen von 500 Millionen Euro gehen.

Verschiebung kommt „nicht infrage“

Der dritte Punkt kann nun nicht eingehalten werden. „Die SPÖ war nicht bereit, einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zuzustimmen, sondern will weiter verhandeln“, sagte Spindelegger zur „Presse“. Eine Verschiebung des Hypo-Sondergesetzes komme für den Finanzminister laut dem Bericht aber „nicht infrage“ - mehr dazu in Hypo: SPÖ gegen Zwangsmaßnahmengesetz (kaernten.ORF.at; 29.5.2014).

Verhandlungen sollen weitergehen

Trotzdem sollen die Verhandlungen mit Kärnten weitergehen: „Ich bin flexibel, was den Zeitrahmen betrifft. Doch bei den 500 Millionen Euro bin ich nicht flexibel. Dieses Volumen ist auch mit dem Koalitionspartner vereinbart, da ist der Bundeskanzler den Österreichern im Wort“, sagt Spindelegger zur „Presse“. Er sehe nicht ein, warum Kärnten noch immer 500 Millionen Euro aus dem Hypo-Verkauf an die BayernLB im Zukunftsfonds liegen habe und der Bund die Hauptlast an der Hypo-Sanierung tragen solle. Auf einen Zeitpunkt über eine mögliche Einigung mit Kärnten wollte sich Spindelegger nicht festlegen.

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