Gutachten: Einbrecher unzurechnungsfähig

Psychiatrische Gutachten in Strafverfahren können viel bewegen. Ein hochrangiger Kärntner Justizwachebeamter und Gewerkschafter soll einen Einbruch begangen haben, muss aber nicht vor Gericht. Ein Gutachten bescheinigt ihm Unzurechnungsfähigkeit.

Ausgerüstet mit Rohrzange, Meißel, Arbeitshandschuhen und Taschenlampe soll der hochrangige Justizwachebeamte der Justizanstalt Klagenfurt im Jänner 2014 einbrechen gegangen sein. Den Ermittlungsergebnissen zufolge wollte er einen Tresor in einer Krumpendorfer Disco aufbrechen. Er wurde dabei ertappt und angeklagt - mehr dazu in Justizwachebeamter bei Einbruch ertappt (kaernten.ORF.at; 14.1.2014).

Anklage zurückgezogen

Inzwischen wurde die Anklage von Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft Graz zurückgezogen. Der 51-jährige Justizwachebeamte und Mitglied der Gewerkschaft ließ nämlich ein Privatgutachten erstellen, das ihm Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigte. Ein Gerichtsgutachter habe das bestätigt, so Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Bacher. Das Gutachten sei nicht anzuzweifeln, daher habe die Anklage zurückgezogen werden müssen.

„Falter“ liegt Gutachten vor

Im psychiatrischen Gerichtsgutachten, das der Zeitschrift „Falter“ vorliegt, ist die Rede von 0,5 Promille Alkohol, einer depressiven Verstimmung und Verzweiflung über ein überzogenes Konto. Daraus schloss der Gutachter auf Unzurechnungsfähigkeit. Der Grazer Psychiatrieprofessor Peter Hofmann, der das Privatgutachten erstellte, sagte, wenn die Frage der Unzurechnungsfähigkeit bei Straftaten öfter geprüft würde, stellte sich die Schuldfähigkeit in vielen Fällen anders dar. Ob der Justizbeamte versetzt oder frühpensioniert wird, steht noch nicht fest.

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