Erlegter Wolf sorgt weiter für Diskussionen

Der Abschuss eines Wolfes in Greifenburg sorgt weiter für Diskussionen. Seit fünf Jahren werden in Kärnten wieder vereinzelt Wölfe gesichtet, über den Umgang mit dem Wildtier gibt es noch viele Unklarheiten. Der Abschuss eines „Problemwolfes“ ist für die Jägerschaft die absolut letzte mögliche Maßnahme.

Mitte der Woche riss der Wolf Schafe im Stall eines Bauerns. Dieser elegte den Wolf und gab an, ihn irrtümlich für einen Fuchs gehalten zu haben. Der Kärntner Wildtierbiologe Bernhard Gutleb ortet allerdings Unregelmäßigkeiten bei der Darstellung des Hofbesitzers. Ein Wolf in einem Stall sei ein weltweit einzigartiger Fall und der Tierkadaver kam überraschend ohne Fell in der Veterinärabteilung des Landes an. Gutleb fordert nun eine genaue Aufklärung des Falles - mehr dazu in Erlegtem Wolf das Fell abgezogen.

Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass es in Kärnten Unsicherheiten darüber gibt, wie mit Wildtieren umzugehen ist. Ein bundesweites Monitoringprogramm würde zeigen, dass sich Bär, Luchs und auch Wolf wieder in Kärnten angesiedelt haben, meint der Landessachverständige für Wildbiologie, Roman Kirnbauer. Seit fünf Jahren gebe es in Kärnten vereinzelt Sichtungen von Wölfen, jetzt gehe es um die verstärkte Aufklärung der Landwirte und Bevölkerung.

Auch „Problemwolf“ darf nicht sofort erlegt werden

Während Bären vorwiegend Bienenstöcke plündern, haben Wölfe gerne Lämmer auf ihrem Speiseplan. Damit könnte ein Wolf zum „Problemwolf“ werden, meint Kirnbauer. Zur Beurteilung dafür gebe es klare Richtlinien, die sich aber nach dem Verhalten des Wolfes richten: „Wenn das Tier sich natürlich verhält, hat der Mensch kein Problem damit.“

Nach dem Kärntner Jagdgesetz darf der Grundeigentümer zum Schutz seiner Haustiere Füchse, Dachse, Marder und auch Iltisse erlegen. In einer bundesländerübergreifenden Vereinbarung ist aber auch festgeschrieben, dass Bären, Luchse und eben Wölfe nur dann erlegt werden dürfen, wenn gelindere Mittel, das Tier zu vertreiben, nicht gegriffen haben. Die Tötung eines Wolfes sei die absolut letzte mögliche Maßnahme, sagt Jagd-Rechtsexpertin Freydis Burgstaller-Gradenegger.

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