BZÖ-Broschüre 2009: Einsprüche abgewiesen

In der Causa der BZÖ-Broschüre 2009 hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft laut Magazin „profil“ (Montag-Ausgabe) die Einsprüche der Beschuldigten gegen die Anklage zurückgewiesen. Geld für eine Imagekampagne des Landes Kärnten soll für Wahlkampfzwecke verwendet worden sein.

Laut „profil“ habe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Einsprüche der in der Causa beschuldigten ehemaligen Kärntner BZÖ-Regierungsmitglieder Gerhard Dörfler, Harald Dobernig, Uwe Scheuch sowie jene des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Stefan Petzner und zweier Manager einer Kärntner Landesgesellschaft zurückgewiesen. Die Namen der beiden Manager dürfen laut Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht genannt werden.

Verdacht der Untreue

In einem mit 7. Jänner 2014 datierten Schreiben an das Oberlandesgericht Graz (OLG) heißt es: „Den Einsprüchen kommt - auch nach amtswegiger Prüfung der gesamten Anklage - keine Berechtigung zu.“ Und weiter: Die Einsprüche seien „abzuweisen und die Rechtswirksamkeit der Anklageschrift ... festzustellen“. Sollte sich das OLG dieser Rechtsmeinung anschließen, könnte es zu einem Prozess wegen des Verdachts der Untreue gegenüber dem Vermögen des Landes Kärnten kommen.

Die sechs Beschuldigten, für die die Unschuldsvermutung gilt, sollen 2009 eine Imagekampagne des Landes Kärnten nach Haiders Tod für Wahlkampfzwecke verwendet haben. Der Schaden soll 219.000 Euro betragen. Die Anklageschrift der Korruptionsstaatsanwaltschaft war den Beschuldigten bereits im November zugestellt worden - mehr dazu in Anklage gegen Ex-FPK-Regierung zugestellt (kaernten.ORF.at; 6.11.2013).

Anwälte: Keine reine BZÖ-Imagekampagne

Die Anwälte der Angeklagten hatten Einspruch erhoben. Sie führen an, dass es sich keineswegs um eine reine BZÖ-Imagekampagne gehandelt habe, vielmehr seien „mehrere Politiker unterschiedlichen Lagers“ sowie „Persönlichkeiten aus dem sonstigen öffentlichen Leben bzw. der Wirtschaft“ in der 48-seitigen Broschüre, die zusammen mit einer DVD an 220.000 Haushalte versandt worden war, abgebildet gewesen. Auch wird eingewandt, dass kein Sachverständiger zu Rate gezogen worden sei.

Die Anklagebehörde ließ die Einsprüche nicht gelten: „Dass in der Broschüre und im Film ... auch andere Personen als nur die BZÖ-Spitzenkandidaten ... vorkommen, entkleidet sie bei Gesamtbetrachtung aus Sicht des durchschnittlichen Empfängerhorizonts und zum Zeitpunkt vier Tage vor der Landtagswahl nicht ihrer Eigenart als Parteiwerbung“, heißt es in der Replik der Staatsanwaltschaft vom 7. Jänner 2014, so „profil“.

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