Tödlicher Arbeitsunfall: Freisprüche

Ein tödlicher Arbeitsunfall in Gummern vor zwei Jahren ist am Freitag am Landesgericht verhandelt worden. Im März 2013 stürzte ein Mann auf einer Baustelle mehrere Meter ab und starb. Angeklagt waren Polier und Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung. Sie wurden freigesprochen.

Bei Gummern wurde 2012 eine Eisenbahnbrücke über die Drau errichtet. Ein 57 Jahre alter Arbeiter aus dem Lavanttal stürzte aus fünf Meter Höhe ab und schlug auf dem Betonboden auf. Ein sofort alarmiertes Notarztteam kann nur noch den Tod des Mannes feststellen. Angeblich waren die Schutzvorschriften und die Absturzsicherung an der Baustelle nicht ausreichend. Das war der Grund, warum es überhaupt zum Prozess kam.

Sprecherin: „Angeklagte sind nicht schuld“

Zwei Sachverständige und der Arbeitsinspektor präsentierten vor Richterin Michaela Sanin ihre Untersuchungen. Zeugen und Gutachter bestätigten am Freitag, dass sich der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf seinem angestammten Arbeitsplatz aufgehalten hatte. Er hätte laut einer Gerichtssprecherin nicht an der Stelle sein dürfen, von der er abstürzte. Den beiden Angeklagten konnte daher keine Schuld angelastet werden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die beiden Freisprüche sind nicht rechtskräftig.