Stieftochter missbraucht - drei Jahre Haft

Ein 52-jähriger Kärntner ist am Mittwoch wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer unbedingten Zusatzfreiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt worden, insgesamt erhielt er somit drei Jahre Haft. Mehrmals soll der Mann die damals Elfjährige missbraucht haben.

Laut der Aussage des heute 16-jährigen Opfers sollen die Übergriffe vor fünf Jahren im Frühjahr und Sommer passiert sein. Dreimal soll der Angeklagte seine Stieftochter sexuell missbraucht haben. Aufgeflogen war der Fall bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Kinderpornografie im Jahr 2012. Dabei wurden einschlägige Bilder des Mädchens gefunden. Der Stiefvater wurde deshalb zu 15 Monaten Haft, zehn davon bedingt, verurteilt - mehr dazu in Stiefvater wegen Missbrauchs vor Gericht.

Erst nach dieser Verurteilung hatte es das Mädchen gewagt, sich ihren Betreuerinnen anzuvertrauen, was den aktuellen Missbrauchsprozess zur Folge hatte und in der Zusatzstrafe zu dem ersten Urteil mündete. Insgesamt erhielt der Mann also drei Jahr Haft, zehn Monate davon bedingt.

Urteil nicht rechtskräftig

Zwar attestierte ein Gutachter dem Angeklagten, dass er seit etwa 2009 an einer „erektilen Dysfunktion“ leide. Der Schöffensenat unter Richter Oliver Kriz sah jedoch mehrere Missbräuche im Zeitraum davor als eindeutig erwiesen an und hegte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, das inzwischen in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht ist und eine Lehre absolviert. Besonders ein von dem Mädchen vor Jahren geschriebener Brief mit eindeutigen Beschreibungen von Handlungen und Orten des Geschehens überzeugten die Richter.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, er gab zu dem Urteil keine Erklärung ab, was bedeutet, dass er nun zumindest drei Tage Bedenkzeit hat. Auch die Staatsanwaltschaft hat nun Zeit, eventuell ein Rechtsmittel zu ergreifen und in die nächste Instanz ans Oberlandesgericht Graz zu gehen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Links: