ÖWD straft Parksünder rigoros ab

In Klagenfurt sind die Mitglieder des Österreichischen Wachdienstes ÖWD seit 1. April auf Streifzug durch die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Im Gegensatz zur Group4, deren Vertrag nicht verlängert wurde, werden Strafen so rigoros wie nie ausgestellt.

Das eingenommene Geld kommt - zweckgebunden für die Straßenerhaltung - ins marode Budget der Landeshauptstadt. Dass die Klagenfurter Parkgebühren-Verordnung bei den Autofahrern nach wie vor für Verständnisprobleme sorgt, zeigen vor allem die Reklamationsversuche und Anfragen im Büro des ÖWD. In der kommenden Woche soll es deshalb eine Informationsoffensive der Landeshauptstadt geben.

Ankunftszeit angegeben - sonst droht Strafe

Oliver Zamecnik ist seit April einer von elf ÖWD-Mitarbeitern in Klagenfurt, die innerhalb des Rings, also in der Innenstadt, die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen kontrollieren. „Am besten wäre es wirklich, wenn die Lenker eine Ankunftszeit angeben: Dann können sie 20 Minuten gratis in Klagenfurt parken. Sobald eine solche Ankunftszeit bekannt gegeben wird, hat derjenige Zeit, in aller Ruhe ein Parkticket zu holen oder eine Kleinigkeit in der Stadt zu erledigen. Zeit zu diskutieren habe ich nicht. Ich versuche jedem die Sachlage zu erklären, oft wird man trotzdem beschimpft. Ich kann aber, wenn ich um die Ecke komme und beginne jemanden aufzuschreiben, nicht wissen, ob derjenige seit einer Minute oder einer Stunde dort steht.“

ÖWD-Direktorin: Auftrags- und gesetzeskonform

Seit Anfang April hat der ÖWD das Ruder übernommen, die Stadt Klagenfurt hat sich von der Group4 nach fast sieben Jahren als Parkaufsichts-Organ getrennt. Hinter vorgehaltener Hand wird berichtet, dass der ÖWD der Landeshauptstadt ein unschlagbares Angebot unterbreitet haben soll - eben mehr Geld in die Kassa der Stadt einzuspielen. Die Direktorin des ÖWD in Kärnten, Manuela Riedl: „Gebührenpflicht herrscht von Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr. In dieser Zeit sind die Mitarbeiter auf der Straße. Kontrolliert wird auftrags- und gesetzeskonform. Es muss der Zeitpunkt angegeben werden, wann das Auto abgestellt wurde, die 20 Minuten Toleranz gibt es immer. Wenn der Zeitpunkt nicht angegeben wurde, können wir das Gesetz nicht dehnen. Gesetz ist Gesetz. Wenn der Parkschein abgelaufen ist, ist er abgelaufen.“

Stadt startet Informationsoffensive

Viele Autofahrer kaufen ihre Parktickets bereits übers Mobiltelefon und werden dann auch immer vor Ablauf der Zeit an das Bezahlen erinnert. Auch in diesem Fall kann das der Mitarbeiter des ÖWD auf seinem Gerät erkennen. In der kommenden Woche soll es von Seiten der Landeshauptstadt eine Informationsoffensive geben, denn viele Autofahrer sind mit der Klagenfurter Parkgebührenverordnung nicht ganz vertraut.