Land prüft Ärztekammer-Abrechnungen
Es seien Dienste in Rechnung gestellt worden, die nicht absolviert wurden. Ob es eine zivil- und strafrechtliche Relevanz gebe, sei Gegenstand „bereits laufenden amtsinternen Ermittlungen“, so Prettner in einer Aussendung. Ihr Anliegen sei es, „die ständige Erreichbarkeit eines Arztes für die Bevölkerung sicherzustellen“.
Ärztekammer verweist auf Rückerstattung
Die Ärztekammer erwiderte auf Anfrage des ORF, es sei bei vier Ärzten, die ihren Bereitschaftsdienst nur bis 22.00 Uhr verrichten, zu Fehlabrechnungen gekommen. 8.000 Euro seien dem Land bereits rückerstattet worden. Insgesamt werden pro Jahr unter der Woche Bereitschaftsdienste im Gegenwert von fast 500.000 Euro geleistet.