Vergewaltigung: Ex-Soldat freigesprochen
Der Schöffensenat unter Richter Gerhard Pöllinger sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann eine als „Local Worker“ für die österreichischen Soldaten angestellte Mitarbeiterin im Kosovo im Jahr 2011 vergewaltigt haben soll. Unstrittig war jedoch, dass der Ex-Soldat eine sexuelle Beziehung zu der Frau unterhalten hatte und ihr gedroht hatte, sie könne ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn sie den Kontakt zu ihm abbreche.
Disziplinarverfahren und Anzeige nach Vorfall
Das Bundesheer hatte nach Bekanntwerden des Falles umgehend ein Disziplinarverfahren eingeleitet, den Soldaten aus dem Kosovo abgezogen und ihn bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Angeklagte, der den Vorwurf der Vergewaltigung immer bestritten hatte, nahm das Urteil des Klagenfurter Gerichtes an. Staatsanwältin Sandra Agnoli gab keine Erklärung ab.
Der Vorwurf der Körperverletzung bezog sich nicht auf einen Vorfall im Kosovo, sondern auf einen Vorfall in Kärnten in den Jahren nach 2011. Am Donnerstag wurde er aus prozessökonomischen Gründen mitverhandelt.