Causa AvW: Gutachter belastet Aufsichtsbehörde

In der Pleite um das Kärntner Finanzkonglomerat AvW liegt nun ein Gutachten vor. Sachverständiger Fritz Kleiner belastet die ehemalige Bundeswertpapieraufsicht schwer. Sie hätte die Fehler und Betrügereien schon früher erkennen können.

Der AvW-Konzern des wegen schweren Betrugs im Gefängnis sitzenden Unternehmers Wolfgang Auer-Welsbach brach 2008 zusammen. Rund 12.500 Anleger sind von den Konkursen der beiden Auer-Welsbach-Firmen betroffen. Die Geschädigten haben noch kein Geld gesehen; sie haben 940 Mio. Euro an Forderungen angemelde - mehr dazu in AVW-Pleite: Keine Anlegerentschädigung (kaernten.ORF.at; 19.3.2013).

Das Kleiner-Gutachten wurde für einen Musterprozess zweier Anlegeranwälte gegen die Republik Österreich erstellt, berichteten die „Kleine Zeitung“ (Montag-Ausgabe) sowie vorige Woche das „Format“. Das Verfahren dreht sich um die Frage, ob die Aufsicht über die AvW-Gruppe durch die BWA mangelhaft war.

„Schon 2001 schwere Verdachtsmomente“

Ein etwaiges Versagen der Behörde könnte für den Steuerzahler respektive die Republik teuer werden, nämlich dann, wenn den Geschädigten Schadenersatz aus der Amtshaftung zugesprochen wird. Gutachter Kleiner kommt auf mehr als 300 Seiten zum Schluss, dass die Aufseher (die Vorgängerbehörde der Finanzmarktaufsicht, Anm.) ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Schon 2001 hätten sich bei einer Vorortprüfung der AvW schwere Verdachtsmomente ergeben, etwa die willkürliche Kursfestsetzung der Genussscheine durch den Firmenchef sowie der Verdacht auf Geldwäsche. Passiert sei aber nichts.

Bereits seit 1991 war der Zusammenbruch des AvW-Systems nach Meinung Kleiners mangels Kapitaldeckung „vorprogrammiert“. Ab 1998/99 habe es dichtere Hinweise gegeben, die die Behörde misstrauisch machen hätten müssen. Die Prüfer seien zwar auf der richtigen Spur gewesen, hätten diese aber unerklärlicherweise nicht weiter verfolgt.

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