Nowotny zu Hypo: Kärnten soll Beitrag leisten

In der „ORF-Pressestunde“ am Sonntag sagte Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny, Kärnten solle einen Beitrag wegen des Hypo-Desasters leisten. Denn das Land habe massive Fehler bei der Hypo gemacht. Er meint außerdem, die Hypo solle über eine Sondergesellschaft abgebaut werden.

Für Nowotny hat das Land „Kärnten ganz offensichtlich mit den Landeshaftungen das Problem geschaffen“. „Als Staatsbürger“ komme er daher zur Auffassung, dass das Land Kärnten wegen seiner „massiven Fehler“ nun zur Lösung des Hypo-Desasters beitragen müsse. Er sagte, das Land habe Fehler auf „doppelte Weise“ begangen - einerseits durch die Landeshaftungen. Die Bank habe sich dadurch „unzulässig verschuldet und eine absurde Expansion“ betrieben. Dann seien die Landeshaftungen beim Verkauf der Hypo an die BayernLB zudem beim Land Kärnten geblieben, so der Notenbankgouverneur. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider habe nach dem Verkauf gesagt, „Kärnten ist reich“ - obwohl die Schulden beim Land blieben.

500 Mio. Euro im Zukunftsfonds

Im Kärntner Zukunftsfonds, gefüllt aus dem Hypo-Verkauf, befinden sich noch 500 Mio. Euro. Als Notenbankgouverneur wollte sich Nowotny aber nicht festlegen, dass dieser als Beitrag zum Hypo-Abbau herangezogen werden solle. Allerdings erscheine es ihm, Nowotny, „vernünftig“, das eine Drittel aus der Bankenabgabe, dass an die Bundesländer fließt, beim Bund zu belassen, um es für den Hypo-Abbau zu verwenden. „Das scheint mir vernünftig, wenn ich auch nicht zuständig bin“, sagte Nowotny.

„Politischer Einfluss auf Banken problematisch“

Es gehe prinzipiell darum, den Steuerzahler entlasten - „aber nicht über den gefährlichen Weg der Insolvenz“, so Nowotny, da Kärnten als öffentliche Stelle mit betroffen wäre, da die Landeshaftungen „sofort“ schlagend würden, so Nowotny. Der „Fall Hypo“ habe gezeigt, dass „politische Einflussnahmen auf Banken extrem problematisch“ seien, so Nowotny. Auch wenn es noch Landeshypos gebe, die gut geführt seien, entstehe „im Krisenfall immer ein Problem“.

Es gehe darum, „Formen zu finden, um den politischen Einfluss zumindest gering zu halten“. Ob damit eine Privatisierung der Landeshypos gemeint sei, wollte der Notenbankgouverneur aber nicht beantworten - jedenfalls drohe den anderen Landeshypos „nicht Ähnliches wie der Hypo Alpe Adria“ - daher sei er auch gegen die Insolvenz der ehemaligen Kärntner Landesbank, da gesunde Hypo angesteckt würden, sage Nowotny.

AG oder GmbH-Modell für Hypo

Nowotny, auch Leiter der Hypo-Tast-Force, rät der Regierung im Endbericht zur Abwicklung über eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH. Bliebe die Hypo eine normale Bank mit den für Banken geltenden Eigenkapitalvorschriften, müsste der Staat ständig neue Budgetmittel nachschießen. Die Abbaugesellschaft soll keine Bankkonzession mehr haben. Sie würde nach Task-Force-Empfehlungen „als GmbH oder AG geführt“, sagte Nowotny. Diese hätte im Unterschied zur bisher überlegten „Anstalt“ keine unbeschränkte Staatshaftung hinter sich, argumentiert die Expertengruppe. Die Kärntner Landeshaftungen blieben in diesem Modell aufrecht, so Nowotny.

Abbau fauler Kredite

Der „Abbauteil“ (faule Kredite, Leasingfinanzierungen, Beteiligungen, allenfalls die Italien-Tochter) soll laut Nowotny 17,8 Mrd. Euro umfassen, um diesen Wert würde sich die Staatsschuld eins zu eins erhöhen. Laut Nowotny muss die Abbaueinheit bis 1. September stehen. Vorher seien allerdings einige Voraussetzungen zu klären: Zunächst müsse es einmal gelingen, die Bilanz 2013 für die Hypo zu erstellen. „Wenn ich keine Bilanz erstellen kann, ist alles Übrige sinnlos.“ Da sei man schon zeitkritisch. Ob die Hypo für die Bilanz 2013 noch einmal Hilfe vom Staat braucht, wollte Nowotny heute nicht im Vorhinein ausschließen. Das liege in der Verantwortung der Wirtschaftsprüfer und des Eigentümers, in dem Fall des Finanzministers.

Die zweite wichtige Voraussetzung ist die Zustimmung der einstigen Mehrheitseigentümerin BayernLB. Nowotny bestreitet, dass Österreich die rund 2,4 Mrd. Euro, die die Bayern in der Hypo liegen haben, sofort mit der Gründung der Abbaugesellschaft zurücküberweisen müsste. Aus der österreichischen Rechtsposition heraus sei das als Eigenkapitalersatz zu sehen. Solang die Gesellschaft in schwierigen Zeiten sei, sei demnach auch keine Rückzahlung erforderlich. Die Bayern beharren darauf, dass es sich um Kredite handelt.

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