Urteile gegen Kulterer und Kircher rechtskräftig

Die beiden im Hypo-Vorzugsaktienprozess verurteilten Ex-Hypo-Manager Wolfgang Kulterer und Josef Kircher werden keine Rechtsmittel gegen ihre Urteile einlegen. Damit sind die Urteile rechtskräftig.

Bei Kircher war das schon am Montag klar, Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker bestätigte dies Dienstagfrüh gegenüber dem ORF Kärnten. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel, damit dürften die Urteile rechtskräftig werden. Offizielle Bestätigung über die Rechtskraft gibt es derzeit laut Landesgericht noch nicht. Die beiden geständigen Kulterer und Kircher bekamen ein Jahr Zusatzstrafe bzw. drei Jahre Haft, ein Jahr davon unbedingt.

Der mitangeklagte Ex-Vorstand Siegfried Grigg war zu dreieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Sein Anwalt hatte noch im Gericht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt. Die Flick-Stiftung wurde zu einer Verbandsgeldbuße von 600.000 Euro verurteilt. Anwalt Martin Nemec will ebenfalls Nichtigkeit und Berufung einbringen.

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