Hypo-Richter: Altaktionäre sollen Drittel zahlen

Im Klagenfurter Zivilprozess der Hypo-Bank gegen frühere Eigentümer und Manager hat der Richter vorgeschlagen, dass die Altaktionäre ein Drittel der Klagssumme von 50 Mio. Euro an die Hypo zahlen sollen. Die Anwälte der Manager lehnten diese Variante ab.

Richter Thomas Liensberger appellierte am Montag eindringlich an die Streitparteien, sich ernsthaft mit einem Vergleich auseinanderzusetzen. Der Prozess könnte Jahre dauern, sagte er. Nach dem Modell von Liensberger soll die Hypo-Mitarbeiter-Privatstiftung 800.000 Euro übernehmen, die Bank Burgenland 6,9 Mio. Euro und die Kärntner Landesholding 7,5 Mio. Euro sowie die B & Co BeteiligungsgmbH 1,5 Mio. an die klagende Bank zahlen, das sind in Summe 16,7 Mio. Euro. Die neun Manager, die auf eine Solidarhaftung von je zwei Mio. Euro geklagt sind, sollen demnach lediglich ihre Prozesskosten übernehmen, die Klage gegen sie soll dann fallengelassen werden.

Anwälte lehnen Vorschlag ab

In einer ersten Reaktion lehnten die Anwälte der Manager diese Variante ab. Auf diese Weise entfielen auf jede einzelne der Personen bis zu eine Million Euro, sagte Malte Berlin in Vertretung seines Bruders Tilo. Er sehe keine ernsthafte Grundlage für Vergleichsgespräche.

Auch die Anwälte Ferdinand Lanker für Wolfgang Kulterer und Gernot Murko für Thomas Morgl sowie Paul Kocher lehnten diesen Vergleich ab. Die Summen seien nicht zu bezahlen, sagte Murko am Rande des Verfahrens. Bei Fortdauer des Prozesses würden seine Mandaten dann wohl um Verfahrenshilfe ansuchen müssen.

Hypo-Anwalt: Vergleichsangebot zu niedrig

Der Anwalt der Hypo bezeichnete den von Richter Liensberger präsentierten Vergleichsvorschlag als „überraschend niedrig“. Anwalt Alexander Klauser räumte ein, er sehe sehr wohl die vom Richter angesprochenen Kostenaspekte sowie die Wirtschaftlichkeit und die Unsicherheit der Einbringlichkeit. Doch der Vorschlag entspreche nicht seiner Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Klauser schlug Verhandlungen auf Basis der vollen Summe unter Verzicht auf die seit 2008 angefallenen Zinsen und der Kostenersatzforderung vor.

Anwalt Stephan Lenzhofer als Vertreter der Bank Burgenland bezeichnete den Liensberger-Vorschlag als „diskussionswürdig“ und als Ausgangspunkt für weitere Gespräche. Die komplette Summe, wie sie Klauser in seiner Stellungnahme angesprochen hatte, „wird nicht drinnen sein“, sagte Lenzhofer. Konkrete Vorschläge müssten aber in den zuständigen Gremien besprochen und genehmigt werden. Was er aber jetzt schon sagen könne sei, dass nur ein Generalvergleich infrage komme, damit dann „eine Ruhe ist“ und nicht in Zukunft weitere Forderungen gestellt würden.

Anwalt Andreas Oman sagte für die Kärntner Landesholding und die Mitarbeiter Privatstiftung, alle Vorschläge müssten erst in den zuständigen Gremien besprochen werden. Anwalt Markus Huber für die B&Co BeteiligungsGmbH gab zu bedenken, dass „wir Gegenansprüche haben“. Aber wenn man signalisiere, über alles ernsthaft reden zu wollen, dann sei man zu Verhandlungen bereit.

Nächste Verhandlung vor Gericht am Freitag

Die für Dienstag vorgesehen gewesene vierte Verhandlung hat der Richter abgesagt. Stattdessen werden sich die Streitparteien - außerhalb des Gerichts - treffen und mögliche Vergleichsvarianten diskutieren. Es wäre auch durchaus möglich, dass sich die Hypo nur mit einem Teil der Beklagten - etwa den ehemaligen Aktionären - vergleicht, sagte Gerichtssprecher Wilhelm Waldner. Am kommenden Freitag wird am Gericht weiter verhandelt.

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