Hypo-Zivilprozess: Vergleichsgespräche

Im Klagenfurter Zivilprozess der Hypo Bank gegen frühere Eigentümer und Manager haben die Parteien am Freitagnachmittag beschlossen, nach Abschluss des Rechtsgespräch ernsthafte Vergleichsgespräche zu führen. Eine Prozessstunde kostet rund 60.000 Euro.

Das Gericht möchte für den 3. März Anregungen für Vergleichsmöglichkeiten präsentieren, die dann diskutiert werden könnten. Empfehlenswert wäre es, wenn die Parteien auch selbst und nicht nur ihre Anwälte anwesend wären, erklärte Richter Thomas Liensberger. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass bereits an diesem Tag ein Vergleich möglich wäre.

Zu einem möglichen Vergleich sagte der Vertreter der Hypo, Alexander Klauser, er erwarte sich eine „echte Zahlungsbereitschaft“ der Altaktionäre und mehr als ein bloßes Ruhensangebot der Ex-Manager - mehr dazu in Auftakt zu teurem Hypo-Zivilprozess (kaernten.ORF.at; 23.2.2014).

War Bilanz 2007 nichtig?

Weiteres Thema der Verhandlung war die Frage der Nichtigkeit der Bilanz 2007 als Rechtsgrund für die Gewinnausschüttung 2008. Die klagende Bank gibt als Grundlage für die Rückforderung der Sonderdividende in der Höhe von 50 Mio. Euro an, dass eben dieser Abschluss grob fehlerhaft gewesen sei und daher die Dividende nicht hätte ausgeschüttet werden dürfen. Dazu sagte Liensberger, das Gericht vertrete hier die Meinung , dass bei einer nichtigen Bilanz der Gewinnverwendungsbeschluss unwirksam und die Dividende rechtswidrig ausgeschüttet worden wäre. Daher sollen nun zwei Sachverständige klären, ob die Bilanz 2007 tatsächlich grobe inhaltliche Mängel aufweise, wie von den jetzigen Hypo-Eigentümern behauptet wird.

Die vorbereitende Tagsatzung wird am 3. März fortgesetzt, der Verhandlungstag am 5. März fällt wegen der Vergleichsgespräche aus.

Abweisung der Klage gefordert

Am Vormittag forderten die Beklagten die Abweisung der Klage. Grund war ein aus ihrer Sicht erfolgter Verfahrensmangel wegen undeutlicher Formulierung der Klageschrift und eine mögliche Verletzung des Bankgeheimnisses. Die Beklagten hatten in der ersten vorbereitenden Tagsatzung am Montag eine Verdeutlichung der Klageschrift gefordert, was auch vom Gericht vorgeschlagen wurde. Daraufhin kündigte der Vertreter der klagenden Hypo-Bank, Alexander Klauser an, ein „verdeutlichtes Klagebegehren“ schriftlich vorlegen zu wollen. Diese Verdeutlichung, in der das Solidarhaftungsgeflecht sprachlich ausformuliert werden müsse, umfasse 29 Seiten und würde in einem „nicht honorierten Schriftsatz“ bis Mittwoch nächster Woche vorliegen.

Manager und juristische Personen beklagt

Beklagt sind vier juristische Personen - nämlich die damaligen Aktionäre Kärntner Landesholding, Bank Burgenland, die Berlin-Gruppe und die Hypo-Mitarbeiter-Privatstiftung (MAPS). Die Hypo fordert die Rückzahlung einer Sonderdividende von 50 Mio. Euro. Ebenfalls geklagt sind in Form einer Solidarhaftung ehemalige Manager in der Höhe von je 2 Mio. Euro, die dann zur Kasse gebeten werden sollen, wenn die vier Gesellschaften nichts oder zu wenig zahlten.

Die klagende Partei habe Jahre Zeit gehabt, eine schlüssige Formulierung auszuarbeiten, argumentierten die Anwälte. „Wenn sie nicht dazu in der Lage ist, muss das Gericht die Klage abweisen“, erklärte Malte Berlin als Vertreter seiner Bruders Tilo. Darüber hinaus habe man bereits am ersten Verhandlungstag Anträge gestellt, die Klage abzuweisen, weil ihr auf 15 Seiten die Kürze und Prägnanz fehle und nun soll sie noch länger werden, fügte Berlin hinzu.

Anwalt: Hypo hat Bankgeheimnis verletzt

Weiters stellte der Anwalt den Antrag, das Gericht solle die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auffordern, gegen die Hypo wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu ermitteln. Denn Vertreter der Bank haben der Staatsanwaltschaft unaufgefordert vollkommen lesbare Unterlagen übermittelt, die in diesem Zivilverfahren mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis lediglich geschwärzt vorgelegt worden seien. Hier soll nun bei jedem einzelnen Schriftstück geklärt werden, ob ein Bankgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis vorliege. Sollten Bestimmungen verletzt worden seien, müsse die Klage abgewiesen werden, sagte Berlin.

Man habe dazu ein Rechtsgutachten eingeholt, replizierte Klauser. Das Bankgeheimnis sei nach gängiger Rechtsmeinung durchaus differenziert zu handhaben. Die Hypo als Klägerin habe hier nach interner Abwägung in jedem Einzelfall entschieden, erklärte er.

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