„KTZ“-Eigentümer laut Gericht verschwunden

Der Unternehmer und Geschäftsführer der „Kärntner Tageszeitung“ („KTZ“), Dietmar Wassermann, hat am Freitag die Untersuchungshaft in Deutschland nicht angetreten, sondern ist verschwunden, das wurde von der Sprecherin des Klagenfurter Landesgerichts bestätigt.

Ute Lambauer, Sprecherin des Klagenfurter Landesgerichts, bestätigte einen Bericht der „Kleinen Zeitung“ gegenüber der Austria Presse Agentur. Wassermann wird in Deutschland Mehrwertsteuerbetrug im großen Stil vorgeworfen. Ein Versuch, die Auslieferung zu verhindern, war gescheitert - mehr dazu in OLG Graz stimmt Wassermann-Auslieferung zu (kaernten.ORF.at; 22.1.2014).

Wassermann ist unter anderem Geschäftsführer der „KTZ“. Der deutschen Justiz zufolge sollen er und elf mutmaßliche Komplizen über ein Geflecht von Scheinfirmen die deutsche Finanz um 3,8 Millionen Euro gebracht haben. Wassermann bestreitet die Vorwürfe.

Wassermanns Anwalt „überrascht“

„Er hat die Haft nicht angetreten. Ob Wassermann untergetaucht ist, kann ich nicht sagen“, so Lambauer. Der Unternehmer hätte sich am vergangenen Freitag in Freilassing den deutschen Behörden stellen sollen. Wassermann wurde nun zur Festnahme ausgeschrieben, das wurde jedoch bisher offiziell von keiner Stelle bestätigt. Wassermann selbst war telefonisch nicht erreichbar. Sein Sohn hatte gegenüber der „Kleinen Zeitung“ angegeben, er habe seit Freitag keinen Kontakt mehr zum Vater. Auch Wassermanns Anwalt wusste nicht, wo sein Mandant sich aufhält. „Ich bin selber überrascht“, sagte Ferdinand Lanker zur APA.

Was mit der „KTZ“ und anderen Firmen Wassermanns nun passiert, ist noch offen. Gegen die „KTZ“ liegt ein Konkursantrag der Gebietskrankenkasse vor, das Gericht hatte dem Unternehmer vergangene Woche eine Nachfrist zur Bezahlung der Schulden gewährt - mehr dazu in Zahlungsfrist für „Kärntner Tageszeitung“ (kaernten.ORF.at; 29.1.2014). Zivilgerichtssprecher Wilhelm Waldner sagte zur APA, dass der Insolvenzrichter theoretisch die Möglichkeit hätte, die Frist nun zu verkürzen - oder auch zu verlängern - oder eine andere Maßnahme zu setzen.