Kulterer-Geständnis wie „Lebensbeichte“

Wie eine Lebensbeichte mutet das siebenseitige Geständnis an, das der ehemalige Hypo-Vorstandschef Wolfgang Kulterer am Montag dem Gericht übermittelte. Am Donnerstag wurden weitere Details des Schreibens bekannt.

Kulterer bleibt dabei, stets das Wohl der Bank im Auge gehabt zu haben und gibt zu, dabei zu weit gegangen zu sein - mehr dazu in Hypo: Kulterer legte Geständnis ab (kaernten.ORF.at; 21.1.20145). Der Grund sei gewesen, dass er versucht habe, nach der SWAP-Affäre „das Ruder wieder herumzureißen. Leider war alles vergeblich.“ Kulterer schreibt, es wäre für ihn „ein Leichtes und auch besser gewesen, die Bank ihrem Schicksal zu überlassen und nach der SWAP-Affaire zu gehen. Zum damaligen Zeitpunkt konnte ich das nicht, da ich mich den Mitarbeitern und Aktionären verpflichtet fühlte.“

Enttäuschung über seine Mitstreiter ist in dem Schreiben - das der Austria Presse Agentur (APA) vorliegt - ebenfalls zu finden: „Ich habe den falschen Leuten vertraut und wurde von vielen - auch engsten Mitarbeitern - hintergangen, weil jeder nur auf sich selbst und nicht auf die Bank schaute.“

Im Gerichtssaal „Mut verlassen“

Dass er seine Beichte nicht im Gerichtssaal, sondern handschriftlich ablegte, begründet Kulterer damit, dass er wohl die Absicht gehabt hätte, dies im Gerichtssaal zu tun, doch habe ihn dabei „der Mut verlassen“. „Ich habe es in der Öffentlichkeit nicht über die Lippen gebracht, mein Fehlverhalten einzugestehen und zuzugeben, dass ich entscheidende Fehler gemacht habe und mich auch schuldig fühle.“

Der Prozess

Angeklagt sind neben Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer Josef Kircher, Siegfried Grigg und Tilo Berlin. Bei dem Prozess geht es um den Vorzugsaktienverkauf 2006 und die damit verbundenen Rückkaufgarantien in Form von Put-Optionen. Entscheidende Frage ist, ob die Geld-zurück-Garantie (Put-Option) an die Käufer der Aktien für die Bank eigenmittelschädlich war oder nicht.

Natürlich sei ihm bewusst gewesen, dass die Verschweigung der Put-Optionen bei den Vorzugsaktien und deren Bekanntwerden ein Problem sein und diese eigenmittelschädlich sein könnten. Aber es sei am internationalen Markt nicht möglich gewesen, „Eigenmittel zu vernünftigen Konditionen zu besorgen, weil wir den SWAP Skandal am Hals hatten“. Daher sei es auch zu der Variante mit den Put-Optionen gekommen. Kulterer weiter: „Die Geheimhaltung, die Kircher (geständiger Ex-Vorstand Josef Kircher, Anm.) natürlich aufgrund unserer Gespräche bekannt war, wurde dann nach meinem Ausscheiden als Vorstand zum Selbstläufer.“ Ob Kircher, wie dieser ausgesagt hatte, den anderen Vorständen über die Optionen kommuniziert habe, „weiß ich aus eigener Wahrnehmung nicht“.

Es sei ihm damals aber auch völlig klar gewesen, „dass das Kapital nicht auf Dauer, unbefristet, der Bank frei verfügbar war und damit echte Probleme entstehen könnten. Um die Bank zu stabilisieren bzw. zu retten, habe ich aber dieses Risiko in Kauf genommen.“ Ob nun tatsächlich eine Eigenmittelschädlichkeit vorliegt, werde im Gerichtsverfahren „wohl auf Expertenebene“ geklärt werden.

„Bin erleichtert und befreit“

Kulterer weiter: „Ich habe mir die obigen Zeilen gewissenhaft und lange überlegt und bin erleichtert und befreit. Ich habe dieses Geständnis freiwillig und ohne meine Verteidiger zu informieren, abgegeben.“ Kulterer kündigte in dem Schreiben auch an, er werde „das Mandatsverhältnis mit der Kanzlei Böhmdorfer morgen (also am Dienstag, Anm.) auflösen und ihn über meine weitere Vorgangsweise informieren.“ „Am liebsten würde ich meine Verteidigung selbst übernehmen, was aber leider nicht möglich ist.“

Abschließend ersuchte Kulterer Richter Christian Liebhauser-Karl noch, ihm die Fortsetzung seiner Therapie aufgrund seiner Schulterverletzung zu ermöglichen, damit er nicht während seiner Haftstrafe zum Invaliden werde. Gezeichnet ist das Schreiben mit „Hochachtungsvoll, Wolfgang Kulterer“.

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