OLG Graz stimmt Wassermann-Auslieferung zu

Der Kärntner Medienunternehmer Dietmar Wassermann, Inhaber der „Kärntner Tageszeitung“ (KTZ), wird an Deutschland ausgeliefert. Das entschied das Oberlandesgericht Graz am Mittwoch. Wassermann hatte gegen die Auslieferung Einspruch erhoben. Der KTZ droht nun ein Insolvenzverfahren.

Steuerbetrug in großem Stil wirft die deutsche Justiz dem Eigentümer der Kärntner Tageszeitung (KTZ), Dietmar Wassermann, vor. Er soll gemeinsam mit elf anderen Beschuldigten die deutsche Finanz über Schein- und Briefkastenfirmen um mindestens 3,8 Millionen Euro an Mehrwertsteuer betrogen haben. Daher erließ das Amtsgericht München bereits im August des Vorjahres einen Haftbefehl gegen Wassermann stellte und beim Landesgericht Klagenfurt einen Auslieferungsantrag. Das Landesgericht Klagenfurt stimmte zu, Wassermann erhob Einspruch und wies sämtliche Vorwürfe der deutschen Justiz zurück. Er sei Opfer der deutschen Steuerbehörden und nicht Täter, so Wassermann.

Frist von zehn Tagen

Am Mittwoch wies das Oberlandesgericht Graz den Einspruch ab. Wassermann muss sich jetzt innerhalb von zehn Tagen den deutschen Behörden stellen, sagte Caroline List, die Sprecherin des Oberlandesgerichtes Graz. Das sei ihm nach der Verhandlung sowohl mündlich, als auch bereits schriftlich verkündet worden. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird er in Österreich verhaftet und der deutschen Justiz übergeben. Wassermann wurde nach eigenen Angaben in Deutschland bereits im Jahr 2007 wegen Geldwäsche und Lottobetrug zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Zukunft der KTZ noch offen

Was diese Entscheidung für die KTZ bedeutet, ist noch offen, eine Entscheidung soll in den nächsten Tagen fallen. Die Gebietskrankenkasse (GKK) stellte wegen offener Forderungen - kolportiert werden 200.000 Euro - einen Insolvenzantrag. Laut GKK wurde die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten, die letzte Zahlungsfrist lief am vergangenen Dienstag ab. Daher setzte das Konkursgericht für den 29. Jänner eine erste Verhandlung an. Dabei wird überprüft, ob das Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig ist. Wird dies festgestellt, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ausständig sind auch die Gehälter der KTZ-Mitarbeiter. Dem Vernehmen nach könnte sich dem Insolvenzantrag der Gebietskrankenkasse auch die Arbeiterkammer und das Finanzamt anschließen.

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