Causa Birnbacher: OGH entscheidet über Ersturteile

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet am 11. März in Wien über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen zu den erstinstanzlichen Urteilen in der Causa Birnbacher. Die vier Angeklagten waren 2012 zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Verurteilt wurden die früheren Kärntner Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, Ex-ÖVP-Landesrat Josef Martinz und Steuerberater Dietrich Birnbacher. Das Gericht in Klagenfurt hatte es 2012 als erwiesen angesehen, dass Martinz - gemeinsam mit Ex-Landeshauptmann Jörg Haider - den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher dazu benutzen wollte, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes an die BayernLB Millionen für die eigenen Parteien abzuzweigen. Birnbacher hatte für seine Beratertätigkeit sechs Millionen Euro kassiert. Ursprünglich hätte er sogar zwölf Millionen Euro bekommen sollen.

Entscheidung in öffentlicher Verhandlung

Laut Urteil wurde der Bank ein Schaden von 5,7 Millionen Euro zugefügt, laut einem Gutachter war Birnbachers Expertise maximal 300.000 Euro wert. Richter Manfred Herrenhofer verurteilte Martinz zu 5,5 Jahren Haft, die Mitangeklagten Megymorez und Xander erhielten drei bzw. zwei Jahre. Birnbacher, als einziger der Riege geständig, wurde zu drei Jahren, zwei davon allerdings auf Bewährung, verurteilt.

Martinz, Megymorez und Xander brachten Nichtigkeitsbeschwerden gegen die Schuldsprüche ein. Von allen vier Angeklagten wie auch von der Staatsanwaltschaft liegen Berufungen gegen die Strafaussprüche vor. Die Höchstrichter werden am 11. März in Wien in einer öffentlichen Verhandlung über diese Berufungen entscheiden, teilte der OGH am Freitag online mit.

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