Kleines Glücksspiel: Verbot kaum möglich

Die Diskussionen um das Kleine Glücksspiel gehen weiter. Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die Lizenzvergabe aufhob, die von der damaligen FPK noch kurz vor der Landstagswahl durchgedrückt worden war, droht rechtliches Chaos. Ein generelles Verbot ist nahezu unmöglich.

Beschlossen wurde die Lizenzvergabe kurz vor der Landtagswahl in der Regierung von der FPK. Die Aufhebung der Lizenzvergabe sei auf eine zu streng bewertete Bankgarantie zurückzuführen, sagte der zuständige Referent Christian Ragger (FPÖ) am Montag. Die beiden Spielbetreiber, die im letzten Jahr die Bewilligungen bekamen, wollen die Entscheidung des UVS jetzt anfechten - mehr dazu in UVS: Bescheide zum Kleinen Glückspiel aufgehoben (kaernten.ORF.at; 20.12.2013).

Es droht illegaler Betrieb

Darüber entscheidet dann der Verwaltungsgerichtshof. Ab kommendem Jahr gäbe es bis zur Entscheidung und eventuellen Neuausschreibung einen rechtsfreien Raum. Ab 1.1. 2015 dürften nach geltendem Recht nur noch 465 Automaten betrieben werden. Die rund 800 derzeit aufgestellten Automaten würden dann illegal weiter betrieben werden, befürchtete Ragger. Von einem „Husch-Pfusch-Gesetz“, wie es die SPÖ bezeichnet, wollte er aber nicht sprechen. Die derzeitigen Zweidrittel-Mehrheit liege im Landtag, die SPÖ könne das Glücksspiel also jederzeit abschaffen, so Ragger.

Änderung innerhalb von 15 Jahren kaum möglich

Eine Abschaffung sei nach Meinung des Verfassungsdienstes allerdings nur schwer möglich. Innerhalb der nächsten 15 Jahre könne das Gesetz also kaum geändert werden, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Man müsse nun ohnehin die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes abwarten: „Das heißt, dass wir jetzt von uns aus politisch prüfen müssen, wie wir einem möglicherweise rechtlosen Zustand so begegnen können, dass nicht noch mehr Menschen in diese Unglücksspirale des Kleinen Glücksspiels geraten.“

Die ÖVP spricht sich gegen das komplette Verbot aus, wie es von SPÖ und den Grünen gefordert wird. Wie auch die Freiheitlichen befürchten sie, dass dadurch die Dunkelziffer der Spielautomaten steigen würde. Mit dieser Begründung trug die ÖVP im Herbst 2012 das Glücksspielgesetz auch im Landtag mit.

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