Hypo: Kulterer räumt „Fehler“ ein

Im Untreueprozess gegen die ehemaligen Hypo-Vorstände im Zusammenhang mit dem Vorzugsaktienverkauf 2006 sind am Montag die letzten Zeugen einvernommen worden. Die Hauptverhandlung wurde auf 20. Februar vertagt, die Urteile werden für Ende Februar erwartet.

Die alles entscheidende Frage im Prozess ist, ob die Geld-Zurück-Garantie (Put-Option), die die Hypo den Käufern der Vorzugsaktien einräumte, für die Bank eigenmittelschädlich war oder nicht. Die Angeklagten und ihre elf Verteidiger sagen nein, der Staatsanwalt sagt ja. Daher hätte der Erlös aus dem Aktienverkauf, rund 100 Mio. Euro, auch nicht als Eigenmittel in die Bilanz aufgenommen werden dürfen.

Prozessinfos:

Angeklagt sind neben Kulterer auch Tilo Berlin, Siegfried Grigg und Josef Kircher sowie die Flick-Stiftung. Richter Christian Liebhauser-Karl hat den Vorsitz vor dem Schöffensenat, Ersatzrichter ist Manfred Herrnhofer, die Anklage vertritt Staatsanwalt Robert Riffel.

Kulterer bekennt sich nicht schuldig

Ex-Vorstand und Angeklagter Wolfgang Kulterer sagte bei seiner Aussage, es sei ein „gravierender Fehler“ gewesen, einige Dinge, wie die Nebenabsprachen, nicht zu kommunizieren. Auf Nachfrage von Richter Christian Liebhauser-Karl sagte Kulterer, er werde sich nicht schuldig bekennen. Er sehe bis heute keinen Schaden, den er der Bank zugefügt hätte. Die Frage, ob die Put-Option (Geld-Zurück-Garantie) für die Käufer der Vorzugsaktien für die Bank eigenmittelschädlich waren, hätte er sich nicht gestellt, so Kulterer. Er sehe aber heute ein, dass er Fachbereich und Wirtschaftsprüfer hätte einbeziehen müssen.

Kulterer wollte „Bank stabilisieren“

Seine Absicht war es, die Bank zu stabilisieren, er sei getrieben gewesen vom Gedanken, das, was er 15 Jahre lang aufgebaut habe, in Ordnung zu bringen. Die Situation nach den SWAP-Verlusten sei schwierig gewesen, sagte Kulterer aus. Es gab ein Eigenmittelloch von 300 Mio. Euro. Heute sei ihm bewusst, dass er in einzelnen Bereichen zu weit gegangen sei und viele Dinge nicht kommuniziert habe, so Kulterer. Auch heute noch sei er davon überzeugt, dass die Vorzugsaktiengelder Eigenmittelcharakter haben, dies werde sich auf Basis der Gutachten herausstellen.

Die Put-Optionen waren laut Kulterer von Hypo-Anwalt Alexander Klaus vorgeschlagen worden. Dadurch habe er, Kulterer, die Sicherheit gehabt, dass alles in Ordnung sei. Diese Nebenvereinbarungen seien in der Form nicht geplant gewesen, es habe sich hier eine Eigendynamik entwickelt. Neben Klaus sei lediglich der Notar Reinhard Kern informiert gewesen. Er gehe davon aus, dass beide Kenntnis über die Problematik der Eigenmittelanrechnung gehabt hätten. Wenn diese gravierende Bedenken geäußert hätten, wäre das Modell nicht umgesetzt worden.

Grigg und Berlin entlastet

Dass er die Sonderdividende initiiert hatte, gab Kulterer zu. Er habe gewusst, dass die Zinsen steigen und deshalb den Vorständen gesagt: „Ihr müsst euch was überlegen, mit sechs Prozent Dividende wird es schwierig, die restlichen Aktien zu verkaufen.“ Das habe er sicher Kircher (Josef Kircher, Anm.) gegenüber erklärt, bei Grigg wisse er es nicht mehr genau. Beim Beschluss über die Sonderdividende habe er jedoch keine Organfunktion mehr gehabt. Seine Mitangeklagten Siegfried Grigg und Tilo Berlin wurden von Kulterer entlastet. Er habe keine Wahrnehmung davon, dass die beiden Kenntnis über eine Diskussion der möglichen Eigenmittelunverträglichkeit der Put-Optionen gehabt hätten, antwortete er auf eine diesbezügliche Frage des Grigg-Anwalts Christoph Herbst.

Zeuge: Berlin „stoisch und cool“

Am Montag sagte auch der Leiter der Rechtsabteilung der Grazer Wechselseitigen Versicherung (Grawe) als Zeuge aus. Er berichtete von einem Gespräch zwischen den damaligen Vorständen Grigg und Berlin, bei dem er auf Wunsch von Grawe-Chef Othmar Ederer anwesend gewesen sei. Dabei habe Grigg sehr aufgeregt und erstaunt darüber berichtet, wie ihm Kircher von den Nebenabreden im Zusammenhang mit den Vorzugsaktien Put-Optionen erzählt habe. Wie hat Berlin darauf reagiert?", fragte der Richter. „Wie er immer ist, stoisch und cool“, antwortete der Zeuge, Berlin habe keine sichtbare Reaktion gezeigt und auf ihn auch nicht überrascht gewirkt.

Rechtsanwalt Ferdinand Lanker, der als Zeuge geladen war, entschlug sich der Aussage. Siegbert Metelko, ehemaliger Klagenfurter Vizebürgermeister, war ebenfalls als Zeuge geladen. Er ließ sich entschuldigen.

Urteile am 27. Februar

In den kommenden Wochen hat der Gerichtssachverständige nun Zeit, sich mit den Privatgutachten, die bei den letzten Verhandlungsterminen auch verlesen werden sollen, auseinanderzusetzen. Richter Christian Liebhauser-Karl hatte sämtliche Expertisen der Verteidigung in die Hauptverhandlung aufgenommen und den Gerichtsgutachter damit beauftragt, diese Stellungnahmen in seiner abschließenden Beurteilung zu berücksichtigen.

Die Verhandlung wird am 20. Februar fortgesetzt. Die Erörterung des Gerichtsgutachtens soll, so der Richter, am 25. Februar beginnen. Als weitere Prozesstage wurden der 26. und der 27. Februar angesetzt. Für diese Tage sind Plädoyers und Urteile geplant.

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