Wassermann zu Haftbefehl: „Haltlos“

Gegen den Geschäftsführer der „Kärntner Tageszeitung“ (KTZ), Dietmar Wassermann, liegt ein Haftbefehl der deutschen Justiz wegen des Verdachts „gemeinschaftlicher (bandenmäßiger) Steuerhinterziehung“ in 28 Fällen vor. Die Vorwürfe gegen seine Person bezeichnete er als „haltlos“.

Wie das Landesgericht Klagenfurt am Donnerstag bestätigte, beantragten die deutschen Behörden eine Auslieferung Dietmar Wassermanns. Als Grund nennen die deutschen Behörden die in Deutschland entstandene immense Schadenshöhe und erhebliche Vorstrafen des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft München spricht von Schein- oder Briefkastenfirmen, Wassermann wies die Vorwürfe gegenüber „Profil“ („seit Jahren nicht in Deutschland gewesen“) und in einer am Donnerstag veröffentlichten schriftlichen Stellungnahme zurück.

Sein Anwalt Ferdinand Lanker habe gegen den Auslieferungsantrag Beschwerde beim Oberlandesgericht Graz eingelegt, „weil die mir zur Last gelegten Vorwürfe allesamt unrichtig sind“, so Wassermann in der Stellungnahme. Er bekämpft seine Auslieferung. Ein Interview mit dem ORF lehnte der KTZ-Geschäftsführer am Donnerstag ab.

Gutachten: Verfahren wegen Geldwäsche eingestellt

Wassermanns Argumentation stützt sich auf ein, angeblich der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorliegendes Gutachten, das seine „Firmenkonstruktionen“ für „rechtens und nachvollziehbar“ befunden habe. Auf Grundlage dieses Gutachtens sei ein Verfahren wegen Geldwäsche im Jänner 2013 gegen ihn eingestellt worden, so Wassermann: „Beim Verfahren wegen des Auslieferungsantrages wurden vom Landesgericht Klagenfurt weder das Gutachten noch die Zeugenaussagen berücksichtigt, die meine Unschuld untermauerten.“

Laut Wassermann handelt es sich bei seinen und einer weiteren Firma seines Sohnes nicht um Briefkasten- oder Scheinfirmen, wie das angeblich von der Staatsanwaltschaft München gesehen wird. Der Medienunternehmer erklärte in seiner Aussendung, dass es sich bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung im Kern um eine Forderung zur Vorsteuerrückerstattung handle, die aber nie ausgezahlt worden sei. Daher sei auch kein Schaden entstanden.

Wassermann suggerierte, dass das Verfahren in München gegen ihn eingeleitet wurde, um die Auszahlung der Vorsteueransprüche zu verhindern. Steuern wären von ihm weder in Österreich, noch in Deutschland hinterzogen worden. Neben dem KTZ-Geschäftsführer gibt es laut „profil“ elf weitere Beschuldigte. Mithilfe eines „Umsatzsteuerkarussells“ sollen Wassermann und seine mutmaßlichen Komplizen den deutschen Staat in zwei Jahren um zumindest 3,79 Millionen Euro gebracht haben. Gegenüber der APA sagte Wassermann, er habe weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Deutschland.

„Grenzüberschreitende Bandenstrukturen“

Der Haftbefehl wurde im August 2013 vom Amtsgericht München ausgestellt. „Die Beschuldigten haben grenzüberschreitende Bandenstrukturen geschaffen und sind wohlorganisiert“, zitiert das „profil“ aus dem Dokument. Die deutschen Behörden haben ein Übergabeverfahren beantragt, mit dem Ziel, dass Wassermann ausgeliefert wird. Begründet wird dies mit der immensen Schadenshöhe und der unbedingten Haftstrafe, die Wassermann aufgrund „erheblicher Vorstrafen“ im Falle einer Verurteilung zu erwarten habe.

Wassermann: „Staatsfeind in Deutschland“

Wassermann zufolge sei er 2007 in Deutschland verurteilt worden. Der Vorwurf habe ursprünglich auf Geldwäsche und Lottobetrug gelautet, man habe ihm Schäden in der Größenordnung von 56 Millionen Euro beziehungsweise 14,9 Millionen Euro vorgeworfen.

Wassermann zur APA: „Verurteilt wurde ich dann als Ersttäter zu 5,5 Jahren. Im Urteil stand nur mehr ein Schaden von 400.000 Euro.“ Im Zuge des Ermittlungsverfahrens habe es 111 Hausdurchsuchungen gegeben, unter anderem in seinen Immobilien in Malmö, auf Ibiza und in der Schweiz. Er und weitere Personen aus seinem Umfeld seien 19 Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Das Urteil sei schließlich ein „Deal“ gewesen, meinte der Medienunternehmer. „Ich bin nicht verurteilt worden, ich habe mich verurteilen lassen.“ Es habe zwar jeder im Gerichtssaal gewusst, dass die Vorwürfe nicht halten, wegen des massiven Ermittlungsaufwands habe es aber eine Verurteilung geben müssen, sagte Wassermann. „In Deutschland bin ich ein Staatsfeind, man hat mich ausgewiesen.“