„ELGA“ startet mit Übergangsphase

Mit dem neuen Jahr startet in Österreich die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte, kurz „ELGA“. Im Jahr 2014 haben die Patienten jedoch Zeit, um sich ganz generell zu entscheiden, ob sie das System ganz, teilweise oder gar nicht verwenden wollen.

Genau genommen startet das System erst im darauf folgenden Jahr, denn erst 2015 sollen erste Patientendaten gespeichert werden. Das Jahr 2014 soll eine Art Übergangsjahr darstellen. Die elektronische Gesundheitsakte „ELGA“ kann Patientendaten speichern, beziehungsweise vorhandene Daten miteinander vernetzen. Ärzte oder Krankenhäuser sollen dann ab 2015 über die E-Card des jeweiligen Patienten auf „ELGA“ zugreifen und sich rasch einen Überblick über die bisherigen Behandlungen verschaffen können.

So wird etwa erwartet, dass negative Wechselwirkungen von Medikamenten leichter ausgeschlossen werden können. Tausende Krankenhaus-Aufenthalte sollen so jährlich vermieden werden. Und die Patienten werden über „ELGA“ auch selbst die Möglichkeit haben, ihre Daten einzusehen.

Praktische Ärzte gegen „ELGA“

Zu den abgespeicherten Daten zählen insbesondere Informationen über bisherige Medikamentenverschreibungen sowie über Befunde oder Röntgenbilder. Eingerichtet wird „ELGA“ vom Hauptverband der Sozialversicherungen, gemeinsam mit dem Bund und den Bundesländern. Die Patientenanwälte der Bundesländer haben sich daher auch in der öffentlichen Diskussion für „ELGA“ ausgesprochen.

Die praktischen Ärzte sind dagegen. Hauptargument der Gegner ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten. Dieses Vertrauensverhältnis sehen sie gefährdet und sprechen von einem Daten-Ungetüm. Der Bund versichert, dass nur die Patienten selbst und behandelnde Ärzte Einblick in „ELGA“ bekommen. Amtsärzte bei Behörden oder Versicherungen oder gar Arbeitgeber haben keinen Zugriff auf die Daten, heißt es.

Patienten haben die Wahl

Tatsächlich passiert bei „ELGA“ vorerst aber nur wenig, die ersten Daten werden erst in einem Jahr eingelesen. Was aber mit dem neuen Jahr, ab dem zweiten Jänner neu ist, ist die Möglichkeit, sich von „ELGA“ abzumelden. Dann müssen Befunde oder Medikationen selbst dem behandelnden Arzt übermittelt werden, wie bisher also. Es können auch nur Teile der Patientenakte gesperrt werden, etwa jene über sensible Daten, wie psychische Erkrankungen.

Wer seine Meinung ändert, kann sich jederzeit wieder anmelden. An- und Abmelden passiert bei der neu eingerichteten Widerspruchsstelle. Es funktioniert am einfachsten über das Internet - mit Bürgerkarte oder elektronischer Unterschrift, es geht aber auch auf dem Postweg. Informationen und Hilfe gibt es unter der Telefonnummer 050-124-44-11.

Link: