Hypo-Prozess: Kircher schwer belastet

Am Landesgericht Klagenfurt ging am Donnerstag der Hypo-Prozess um das Vorzugsaktiengeschäft aus dem Jahr 2006 weiter. Schwer belastet wurde Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher: Hypo-Notar Reinhard Kern sagte aus, in dessen Auftrag Akten vernichtet zu haben.

Geplant war die Einvernahme Kulterers schon für Mittwochabend. Er bat aber um Aufschub wegen Schmerzschüben in seiner verletzten Schulter. Daher wird er nun in Etappen zwischen den anderen Zeugenbefragungen einvernommen.

Berlin verspätete sich: Verhandlung begann mit Pause

Der sechste Verhandlungstag begann gleich mit einer Pause. Tilo Berlin kam mit Verspätung. Bei der Sicherheitskontrolle habe es gepiepst, sagt Berlin. Daher habe es dort länger gedauert.

Die erste Zeugeneinvernahme dauerte dagegen nur wenige Minuten an. Die ehemalige Assistentin des Hypo-Vorstandes ist die Lebensgefährtin von Josef Kircher und Mutter seines Kindes. Sie machte von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Damit blieb Zeit für die Fortsetzung der Einvernahme von Kulterer, der am Donnerstag wieder verhandlungsfähig war.

Kulterer: Schaden falsch berechnet

Bei der Befragung durch den Sachverständigen zur Liquiditätsausstattung in der Bilanz für das Jahr erklärte Kulterer, dass er mit einem großen Missverständnis aufräumen müsse. Nach den Swap-Verlusten habe man die Bilanz rückwirkend im Bezug auf die Eigenkapitalausstattung korrigieren müssen. Das sei aber rein buchhalterisch erfolgt. Das Geld sei aber zur Gänze in der Bank vorhanden gewesen. Daher sei die Schadensberechnung der Staatsanwaltschaft mit acht Millionen Euro falsch, so Kulterer.

Bei der Unterzeichnung des Aktienvertrages für die Ingrid Flick-Stiftung sei die Nebenvereinbarung für die Put-Optionen zwar diskret behandelt worden, sagte Kulterer. Er habe aber schon den Eindruck gehabt, dass allen Beteiligten - also auch Josef Kircher und Siegfried Grigg - bewusst gewesen sei, worum es ging. Kulterer erklärte, dass die Put-Optionen zur Rückgabe der Aktien eine Folge des Swap-Verlustes gewesen sei. Die Vereinbarung der Put-Optionen sei nicht Teil der Ausgabekonzeption der Vorzugsaktien gewesen, sondern erst aufgrund der speziellen Kundenwünsche zustande gekommen, sagte Kulterer. Diese hätten sich aus dem Markt und der damaligen Situation der Bank aufgrund der Swap-Verluste ergeben, denn durch die rückwirkende Streichung von Eigenkapital sei ein Eigenmittelloch entstanden.

Wortgefechte zwischen Richter und Verteidiger

Danach kam es zu einem bereits zum Prozessalltag gehörenden Wortgefecht zwischen Richter Christian Liebhauser-Karl und Kulterer-Verteidiger Rüdiger Schender über die Protokollierung und die Zwischenrufe des Anwalts. Liebhauser bat Kulterer, seinen Anwalt aufzufordern, nicht zu stören. Schender stellte daraufhin den nächsten Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der Antrag wurde abgelehnt. Richter Liebhauser-Karl ermahnte Schender ein letztes Mal und drohte mit sitzungspolizeilichen Maßnahmen. Danach meldete sich Schender nur noch per Handzeichen zu Wort.

Nächster Zeuge war ein Klagenfurter Immobilienunternehmer. Er hatte für die Hypo Immobilien in Slowenien und Kroatien errichtet und ebenfalls Vorzugsaktien im Wert von 19 Millionen Euro gezeichnet. Das Geschäft sei kein gutes gewesen, sagte der Zeuge. Gekauft habe er die Aktien, weil er mit der Hypo geschäftlich verbunden war. Zu den weiteren Zeugen am Donnerstag zählten der ehemalige Hypo-Notar und der ehemalige Vertrauensanwalt der Bank.

Hypo-Notar belastete Kircher schwer: Akten vernichtet

Der einstige Notar der Hypo-Bank Alpe Adria, Reinhard Kern, belastete in seiner Zeugenaussage den angeklagten Ex-Vorstand Josef Kircher schwer: Kircher habe ihm telefonisch den Auftrag erteilt, die Unterlagen zu den Put-Optionen zu vernichten, erklärte er. Die Nebenvereinbarungen zu den Vorzugsaktienverkäufen 2006 in Form von Put-Optionen seien auf Wunsch der Hypo bei ihm aufbewahrt worden, sagte Kern. Im Herbst 2009 habe ihn Kircher dann angerufen und gesagt, es wäre besser, wenn es diese Urkunden nicht gäbe und ihn aufgefordert, sie zu vernichten, was er auch tat.

Ob er vorher mit jemandem in der Hypo Rücksprache gehalten habe, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. Nein, habe er nicht, antwortete der Notar. Es seien private Papiere der Hypo gewesen, die ihren Zweck bereits erfüllt gehabt hatten, begründete der Notar sein Verhalten. Zu diesem Zeitpunkt seien alle Aktien bereits zurückgekauft gewesen, der Zweck der Aktionäre sei erfüllt gewesen. Daher habe er den Auftrag auch ausgeführt. Weiters erklärte Kern, im August 2006 mittels Fax aus dem Büro von Kircher den Auftrag bekommen zu haben, ein Muster für künftige Put-Optionen zu erstellen. Er habe nicht gewusst, für welchen Zweck er das Papier erarbeiten sollte, habe aber annehmen müssen, dass die Optionen für den Verkauf der Vorzugsaktien gebraucht würden.

Kapitalausstattung: „Ich hatte ein ungutes Gefühl“

„Wie haben Sie reagiert, als Sie den Auftrag erhalten erhaben, die Put-Optionen bei Ihnen im Notariat zu verwahren“, fragte der Richter. „Ich habe nicht nachgefragt.“ - „Warum“, stieß der Richter nach. „Ich hatte ein ungutes Gefühl. Ich wusste nicht, wie mit den Urkunden in der Bilanz verfahren wird“, meinte Kern. „Wo könnte da ein Problem mit der Bilanz sein“, wollte der Richter wissen. „Bei der Kapitalausstattung“, sagte der Zeuge.

Kern erinnerte sich auch an ein Gespräch mit Kulterer und dem damaligen Leiter der Rechtsabteilung, Hans-Jörg Megymorez, über Put-Optionen und darüber, dass diese unter Umständen schädlich sein können für die Darstellung des Eigenkapitals.

Klaus-Aussage mit Spannung erwartet

Nur kurz dauerte der Auftritt des Rechtsanwalts Alexander Klaus. Der Zeuge machte von seinem Recht Gebrauch, als Rechtsanwalt nicht aussagen zu müssen und aufgrund der Gefahr sich selbst zu belasten. Kulterer-Anwalt Rüdiger Schender stellte daraufhin den Antrag, die Entschlagung nicht zuzulassen. Klaus müsse als Vorstand der Flick-Privatstiftung aussagen, forderte er. Der Vertreter der Hypo, Thomas Kralik, schloss sich dem an und erklärte, dass es eine Oberstgerichtliche Entscheidung gebe, wonach ein Anwalt in seiner Funktion als Organ einer Stiftung kein Entschlagungsrecht in Anspruch nehmen könne. Der Antrag werde vorbehalten und die diesbezügliche Rechtslage überprüft, kündigte Richter Christian Liebhauser-Karl an.

Die Aussage von Klaus war mit Spannung erwartet worden, hatte Kulterer doch in seiner Einvernahme erklärt, dass Klaus als Vorstand der Flick-Privatstiftung die Put-Option als Sicherheit für den Kauf der Vorzugsaktien verlangt habe. Klaus war zu diesem Zeitpunkt bereits viele Jahre auch als Anwalt der Hypo tätig. Darüber hinaus hatte Kircher in seiner Einvernahme ein Schreiben der Anwaltskanzlei Klaus vorgelegt, in dem im Namen der Flick-Stiftung die Änderung der Satzungen der Hypo International zur Auszahlung der Sonderdividende eingefordert wurde. Weiters hatte Notar Reinhard Kern als Zeuge an diesem Nachmittag ausgesagt, dass Klaus ihn aufgefordert habe, die Nebenvereinbarungen mit der Privatstiftung sowie der Investorin Ingrid Flick in seinem Notariat zu verwahren und dass diese Put-Optionen von Klaus selbst ausgearbeitet worden seien.

Nordberg: Put-Option Abfederung für Illiquidität

Der letzte Zeuge dieses Tages, Christian Nordberg, Anwalt der Köck-Privatstiftung, hatte nach eigener Aussage die Aufgabe, die Verträge zum Ankauf der Vorzugsaktien zu überprüfen. Er erinnerte sich, dass darüber gesprochen worden sei, dass es sich um ein illiquides Investment handle, da diese Papiere nicht frei gehandelt werden konnten. Die Put-Option sei eine Abfederung dieser Illiquidität gewesen. Die Hauptverhandlung wird am 16. Dezember mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt. Geladen sind unter anderem Vertreter von Privatstiftungen, die Vorzugsaktien erworben hatten.

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