Team Stronach darf doch im Landtag bleiben

Das Team Stronach erhält nach dem Ausscheiden von Siegried Schalli den Status einer Interessensgemeinschaft. Damit stehen der Partei auch nach dem Verlust des Klubstatus Räumlichkeiten und Mitarbeiter im Landtag zu. Wegen der für 2014 verlorenen Parteienförderung zieht die Partei vor den Verfasssungsgerichtshof (VfGH).

Schalli war Ende Oktober überraschend zur FPÖ gewechselt, als Grund gab er auch persönliche Querelen mit Landesrat Gerhard Köfer an – mehr dazu in Schalli: Wechsel von Stronach zu FPÖ. Mit dem Austritt von Schalli aus dem Landtagsklub des Team Stronach ist die Partei nur mehr mit drei Abgeordneten vertreten und verlor damit den Klubstatus.

Anspruch auf Arbeitsräume und Infrastruktur

Ginge es streng nach den Buchstaben des Gesetzes, hätten die verbliebenen drei Mandatare den Rest der Legislaturperiode als wilde Abgeordnete verbringen müssen, ohne Förderungen und ohne Infrastruktur. Doch Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ) bot dem Team Stronach einen Kompromiss an. Das Team dürfe - nach dem Beschluss des Landtages - als IG fungieren. Rohr sagte, er hätte es demokratiepolitisch nicht in Ordnung gefunden, wenn zwei BZÖ-Mandatare eine IG bilden könnten, und drei TS-Abgeordnete nicht.

Nun haben die drei Team-Stronach-Abgeordneten weiterhin Anspruch auf Arbeitsräume und Infrastruktur. Allerdings dürfen sie künftig nur noch drei Mitarbeiter beschäftigen, statt wie zuvor fünf. „Allein das summiert sich auf 100.000 Euro im Jahr“, sagte Rohr. Ex-Klubchef Prasch muss nun auf seine Klubchef-Zulage verzichten, was noch einmal 56.000 Euro per anno ausmacht. Da sich auch die Parteienförderung an der Zahl der Mandate orientiert, gehen der Partei aus diesem Titel weitere 200.000 Euro jährlich verloren, 76.000 Euro verliert das Team Stronach an Parteienförderung.

Geschmälert bleiben allerdings die Rechte der TS-Mandatare: Sie können keine Dringlichkeitsanträge mehr einbringen, auch können sie für die Landtagssitzungen nicht mehr ein Thema für die Aktuelle Stunde beantragen.

VfGH-Beschwerde über Kärntner Parteienförderung

Wegen der Kärntner Parteienförderung zieht das Team Stronach vor dem Verfasssungsgerichtshof (VfGH). Es geht um die Förderung für 2014, die der Landespartei verwehrt wurde, da sie im Landtagswahlkampf die Wahlkampfkostenobergrenze überschritten hatte, so Parteianwalt Michael Krüger zur APA. Beim Verfassungsgerichtshof ist die Beschwerde eingelangt, das Vorverfahren wurde eingeleitet. Die Kärntner Landesregierung wurde bereits zur Stellungnahme aufgefordert.

500.000 Euro durfte jede Partei ausgeben, dazu kommen 90.000 Euro für „personalisierte Wahlwerbung“. Das Team Stronach gab im Landtagswahlkampf 2013 über 1,3 Millionen Euro aus. Der Antrag auf Parteienförderung für 2014 wurde denn auch von der Landesregierung abschlägig beschieden. Damit entgehen der Partei nach früheren Angaben rund 900.000 Euro.

Team Stronach-Anwalt ortet mehrere Verfassungsverstöße. Zum einen vertritt er die Ansicht, dass die Länder gar nicht befugt seien, eine Kostenobergrenze zu verhängen. Außerdem sei die Kärntner Regelung mit 500.000 Euro viel strenger als jene auf Bundesebene. Die Schwelle sei auch „unsachlich“ niedrig angesetzt und verstoße gegen die Chancengleichheit.

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